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Pfandpflicht: In jedem zweiten Laden illegale Ware entdeckt

Artikel vom 26.08.2010 - 10.00 Uhr

Pfandpflicht: In jedem zweiten Laden illegale Ware entdeckt

Gießen (si). Das Regierungspräsidium hat nun eigene Erkenntnisse darüber, dass in der Region zahlreiche Lebensmittelmärkte und Kioske gegen die Verpackungsordnung verstoßen - weil sie Getränkedosen und -flaschen, die aus dem Ausland stammen, pfandfrei verkaufen, obwohl das hier verboten ist.
Ganze Paletten mit Colaflaschen und Limonadendosen, bei denen die Pfandpflicht umgangen wurde, entdeckten die RP-Mitarbeiter im
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Ganze Paletten mit Colaflaschen und Limonadendosen, bei denen die Pfandpflicht umgangen wurde, entdeckten die RP-Mitarbeiter im Wiesecker Weg. Der Händler wird nun ein »drastisches« Ordnungsgeld erhalten, weil er das Verkaufsverbot trotz Verwarnung ignorierte. (Foto: si)
Bei 19 Kontrollen entdeckten die RP-Mitarbeiter in zehn Fällen illegale Ware im Regal - jede zweite Stichprobe war auffällig. Die Abteilung Kommunale Abfallwirtschaft reagierte mit den Einsätzen auf einen Bericht der Gießener Allgemeinen Zeitung vom 29. Juli, der auf das Problem und die fehlenden Kontrollen hingewiesen hatte. Die Recherche wird dabei in den zentralen Punkten bestätigt.

Bei sieben Betrieben habe es keine Beanstandungen gegeben, zwei hätten Betriebsferien gehabt, bei zwei weiteren seien geringfügige Verstöße festgestellt worden - dort standen Dosen oder Flaschen in kleiner Menge neben anderen Behältnissen, auf die Pfand erhoben wird. Bei acht Gewerbetreibenden seien die Probleme teils gravierend gewesen, sagte die stellvertretende RP-Pressesprecherin Ina Velte dieser Zeitung. Negativ stach ein Laden im Wiesecker Weg heraus. Bei ihm standen im Ausland abgefüllte Colaflaschen und Limonadendosen palettenweise vor der Eingangstür, wo sie direkt verkauft wurden.

Keiner der ertappten Händler sei bisher auffällig gewesen. Deshalb habe die Behörde zunächst nur Verwarnungen ausgesprochen und über die rechtliche Situation aufgeklärt. Bußgelder würden bei Wiederholungstätern verhängt, sagte die RP-Sprecherin, die weitere Kontrollen angekündigte, auch bei den bereits aufgefallenen Betrieben. Beim zweiten Verstoß drohten Bußgelder von 300 bis 50 000 Euro, erläuterte Velte.

Nach ihren Angaben waren die Ladenbesitzer zum größten Teil einsichtig. Die meisten hätten erklärt, ihnen sei nicht bekannt gewesen, dass die Getränkeverordnung ein Pfand von 25 Cent für Einweggetränkepackungen vorschreibt - es gilt unabhängig von der Größe des Behältnisses (bis 3,0 Liter), umfasst sämtliche Erfrischungsgetränke mit und ohne Kohlensäure, auch Wasser sowie Bier, und schließt ausdrücklich Dosen und Flaschen ein, die aus dem Ausland kommen.

Besserung gelobte übrigens auch der Händler im Wiesecker Weg. Die heiße Ware verkauft er dann aber trotzdem weiter. Er müsse sich nun auf ein »drastisches Bußgeld« einstellen, teilte das Regierungspräsidium nach einem zweiten Ortstermin mit. »Wir haben erkannt, dass engmaschige Kontrollen notwendig sind«, sagte die Sprecherin.



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Artikel vom 26.08.2010 - 10.00 Uhr
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