Pfandpflicht: In jedem zweiten Laden illegale Ware entdeckt
Was passiert mit solchen Dosen und Flaschen? Beschlagnahmt werden sie nicht. Die Ladenbesitzer dürfen sie selbst verbrauchen, verschenken oder ins Ausland verkaufen. Erlaubt sei auch, sie an einen inländischen Gastronomiebetrieb zu veräußern, der die Getränke ausschenken darf, so das RP. Wofür sich die verwarnten Betreiber entschieden haben, blieb offen.
Keine wesentlichen neuen Erkenntnissen hat das Regierungspräsidium in der Frage, wie die Getränke nach Deutschland bzw. nach Hessen kommen. In einem Fall führe die Spur in das Rheinland, die dortige Regierungsbehörde sei benachrichtigt worden, sagte Velte.
Im vergangenen Jahr hatte das RP Gießen 13 Anzeigen aufgenommen und ein Bußgeldverfahren eröffnet, das allerdings noch nicht abgeschlossen ist. Im gesamten ersten Halbjahr 2010 kontrollierte die Behörde keinen einzigen Laden, obwohl das hessische Verbraucherschutzministerium stichprobenartige Besuche ausdrücklich erwartet.
Leidtragende der Verstöße sind zum einen die seriösen Betriebe, die sich an das Pfandsystem halten, auch wenn es Kosten verursacht. Sie haben einen Wettbewerbsnachteil, weil der Mitbewerber in der Nachbachschaft die Dosen und Flaschen ohne Pfand billiger abgeben kann. Zum anderen: Behältnisse, die man nicht zurückbringen muss - es sei denn, man verzichtet auf jeweils 25 Cent -, werden viel öfter achtlos weggeworfen. Darunter leidet die Umwelt.
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
Marktplatz stellen. Damit soll die Trinkerszene verdrängt werden. Was
halten Sie davon?