Gießen (pm). Für eine Reform der Grundsteuer hat sich Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (SPD) ausgesprochen. Anlass ist der jüngste Vorstoß des Landes Hessen, diese kommunale Steuer neu zu strukturieren. Zur Reform der Grundsteuer liegen derzeit Diskussionspapiere von unterschiedlichen Arbeitsgruppen einzelner Bundesländer vor.
Alle Reformmodelle verfolgen das Ziel, das Besteuerungsverfahren transparenter für den Bürger zu machen und die Verwaltungsabwicklung zu beschleunigen. »Ich finde diesen Ansatz richtig. Der Bürger als Grundstückseigentümer muss wissen, weshalb er zur Zahlung einer Grundsteuer herangezogen wird und welche Aspekte dabei für die Höhe ausschlaggebend sind«, betonte die Oberbürgermeisterin, die auch Kämmerin der Stadt ist. Heute sei dies nämlich oftmals nicht der Fall.
Allerdings möchte die OB bei einer Änderung der Besteuerung sichergestellt haben, dass für die Kommunen kein Nachteil entsteht. Konkrete betragsmäßige Auswirkungen kann die Kämmerin allerdings nicht nennen, da sich die Reformmodelle noch im Entwicklungsstadium befinden. Die OB sucht dabei den Schulterschluss mit anderen Kommunen: »Ich möchte mich dafür einsetzen, dass auf Ebene des Hessischen Städtetages eine einheitliche Haltung bei diesem wichtigen Reformvorhaben erreicht wird.«
Gleichzeitig machte Grabe-Bolz auf einen Umstand aufmerksam, der der Stadt auf Grund seiner Struktur tatsächlich Nachteile bringt. In der Universitätsstadt befänden sich zahlreiche Grundstücke zum Beispiel im Eigentum des Landes Hessen oder des Bundes. »Das Grundsteuergesetz in seiner jetzigen Form befreit diese Grundstücke in bester Lage und mit hervorragender Infrastruktur von der Grundsteuer«, kritisiert die Stadtkämmerin. Die Stadt müsse die Grundstücke mit der notwendigen Infrastruktur erschließen und etwa die Unterhaltungskosten dafür zahlen. Ein Rückfluss über die Grundsteuer werde gesetzlich verhindert.
Die Oberbürgermeisterin rechnet vor, dass die Stadt Gießen über eine Gesamtfläche von rund 72,5 Millionen Quadratmeter verfügt. Davon seien der Grundsteuer für bebaute Grundstücke (Grundsteuer B) rund 13 Millionen unterworfen. Zurzeit erhält die Stadt Gießen für diese Flächen gut zehn Millionen Euro pro Jahr. »Von der Grundsteuer befreit sind aber Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rd. 1,2 Millionen Quadratmeter. Je nachdem wie man das berechnet, entgehen der Stadt durch diese Grundsteuerbefreiung jedes Jahr zwischen eine und vier Millionen Euro«, erläutert die OB. Durch eine Änderung der Grundsteuerbefreiungsregeln könnte die Stadt also deutlich mehr als zehn Prozent pro Jahr zusätzlich einnehmen. »Ich werde mich im Städtetag dafür stark machen, um diese Regeln zu verändern. Wer die städtische Infrastruktur nutzt, sollte sich auch mit einer Grundsteuerzahlung daran beteiligen«, stellt Grabe-Bolz fest. Dabei hat die OB auch im Blick, dass die auf diesen Grundstücken betriebenen Einrichtungen für Gießen besonders wichtig sind und Arbeitsplätze schaffen. Um diese Aspekte zu berücksichtigen, sollten sie weiterhin öffentlich unterstützt werden - nur nicht über die Grundsteuer. Unabhängig davon unterstütze sie aber Reformvorhaben, um das »träge und intransparente System zu modernisieren«, erklärte die OB.