Gießen (ti). »Ich war nicht so aggressiv, wie es dargestellt wird. Ich habe mich gewehrt«, sagte der 57-jährige Angeklagte vor der Berufungskammer des Landgerichtes. Im Dezember 2008 war er zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt worden, weil er drei Männer mit einem Messer verletzt hatte. Doch die Höhe des Strafmaßes erschien ihm nicht angemessen, und er legte Rechtsmittel ein - erfolglos.
Die Dritte Kleine Strafkammer folgte am Mittwoch dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verwarf die Berufung.
Rückblick: Der Kosovo-Albaner arbeitete im Herbst 2007 als Eisenbieger auf der Klinikbaustelle. Nach dem Tagwerk war es unter der Belegschaft üblich, Grillpartys zu feiern. Bei einer solchen kam es am 3. Oktober zu Reibereien zwischen dem erheblich alkoholisierten Angeklagten und einem Kollegen, weshalb sich der 57-Jährige zu einer Gruppe Mazedonier gesellte. Doch die dort geführten politische Diskussionen heizten die Stimmung weiter an, und irgendwann eskalierte die Situation. Es flogen Bierflaschen, der Angeklagte zog ein Messer und verletzte insgesamt drei Arbeiter. Zweien fügte er etwa sieben Zentimeter tiefe Stiche in den Bauch zu, einem weiteren, der den Tumult eigentlich schlichten wollte, eine oberflächliche Verletzung. Soweit das Urteil aus erster Instanz.
Da sich der Angeklagte die Berufung auf das Strafmaß beschränkte, gab es darüber keine Diskussion. Allerdings behauptete er, niemanden angegriffen, sondern sich lediglich verteidigt zu haben. »Ich wollte niemanden verletzen, habe gesagt: Geht weg.« Mit Fäusten und Füßen sei er attackiert worden, habe selbst einige Verletzungen davon getragen. Dies wurde durch einen Arztbericht bestätigt, der über Prellungen, Schürfwunden und Hämatome Auskunft gab. Zeugen hatten in erster Instanz allerdings ausgesagt, der Kosovo-Albaner habe einfach zugestochen. »Diesen Eindruck wollte er nicht auf sich sitzen lassen«, erklärte der Verteidiger des in Michelstadt lebenden Mannes und forderte für seinen Mandanten höchstens 20 Monate. »Er hat die Nerven verloren, was ihm heute noch leid tut, aber nicht aus heiterem Himmel das Messer gezogen.«
Zwar mache er nicht den Eindruck eines ständig gewaltbereiten Menschen, dennoch seien drei Stichverletzungen in den Bauchraum keine Lappalie, so die Vorsitzende Richterin Regine Enders-Kunze in der Urteilsbegründung. Dass die Verletzten keine schwerer wiegenden Folgen davongetragen hätten, liege wohl nicht am Angeklagten, sondern eher an der Fettleibigkeit der Opfer.