Gießen (kan). Nachdem die Anklage für den Beschuldigten neu übersetzt wurde, konnte die Fünfte Strafkammer des Landgerichts am Dienstag damit beginnen, die Zeugen im Prozess um den versuchten Mord an einem Wachmann an der Automeile zu vernehmen. Einem 44-jährigen Polen wird vorgeworfen, im März nach zwei Autoaufbrüchen das 41-jährige Opfer mehrfach unter Wasser gedrückt und gewürgt zu haben.
Damit habe er das Leben des Wachmanns ernsthaft gefährdet, hieß es in der Anklage. Der 44-Jährige äußerte sich zunächst nicht. Der Prozess hatte vor zwei Wochen begonnen, wurde dann aber wegen einer fehlerhaften Übersetzung der Anklageschrift unterbrochen.
Ein Mitarbeiter seiner Objektbetreuungsfirma habe ihn angerufen, weil er ein großes Loch im Zaun um das Autohaus entdeckt habe, berichtete das 41-jährige Opfer aus Biebertal. Um nach dem Rechten zu schauen, habe er sich daraufhin von seiner Frau in die Nähe des Geländes fahren lassen, rief die Polizei an, stieg aus und schickte die Frau weg. Nach kurzer Zeit sei ihm ein Schatten entgegengekommen, den er zum Stehenbleiben aufforderte. Als der nicht - wie der Wachmann eigentlich angenommen hatte - davonlief, sondern auf ihn zukam, sei er mit der Situation überfordert gewesen. Dann habe er schon einen Schlag auf den Kopf bekommen. Wie sich später herausstellte, erfolgte dieser Schlag mit einer Tasche, in der sich eines der zuvor gestohlenen Navigationsgeräte befand.
Es kam zu einer Rangelei, bei der beide längs in einen kleinen, vereisten Bachlauf fielen, der Angeklagte war dabei über dem Wachmann und drückte seinen Kopf unter Wasser. »Da habe ich gedacht: Es ist vorbei. Das war der schlimmste Moment in meinem Leben«, beschrieb der 41-Jährige seine Angst. Irgendwie gelang es ihm, seinem Gegner eine Lampe auf den Kopf zu schlagen und seinen Oberkörper aus dem Wasser zu drehen. Doch sofort waren dessen Finger wieder an seinem Hals und in seinem Gesicht. »Ich konnte diese Hände nicht loswerden.« Der Angreifer habe ihm Schnee und Erde in den Mund gestopft, bis er ihm schließlich in den Finger beißen konnte. »Den Waldboden schmecke ich heute noch.« Dann griff die Polizei ein und rettete dem Wachmann vielleicht das Leben. Dafür sei er den Beamten sehr dankbar, sagte der 41-Jährige. Die Behandlung, die das Opfer erfahren hat, sei geeignet gewesen, jemanden umzubringen, stellte die Gerichtsmedizin fest.
Der Angeklagte wollte am Dienstag nichts zu den Vorwürfen sagen. Während er in Untersuchungshaft saß, wurde bei ihm allerdings ein Brief sichergestellt, den er an seine Lebensgefährtin geschrieben hatte. Darin erklärte er ihr, dass er überfallen worden sei und zu Unrecht im Gefängnis sitze. Der Wachmann lüge und habe ihn zuerst mit der Lampe angegriffen.
Die Spurensicherung sei relativ schwierig gewesen, weil sich der Tatort aufgrund der Witterungsverhältnisse immer wieder veränderte, berichtete ein Kriminalbeamter. Die Polizei habe nicht ausgeschlossen, dass sich das Geschehen auch anders als vom Wachmann berichtet dargestellt haben könnte. Dass der Angeklagte nichts sagte, habe Ermittlungen in diese Richtung aber nicht einfacher gemacht.
Die Verhandlung wird am 15. September fortgesetzt.