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Mit Zigarette eingeschlafen: 20 Monate Haft für 53-Jährigen

Artikel vom 27.04.2010 - 21.30 Uhr

Mit Zigarette eingeschlafen: 20 Monate Haft für 53-Jährigen

Gießen (ti). Wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung wurde ein 53-Jähriger am Dienstag zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt; zugleich wurde seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt angeordnet. Der Mann war Anfang dieses Jahres mit brennender Zigarette eingeschlafen und hatte dadurch ein Feuer in dem Wohnblock Marburger Straße 65 ausgelöst.
Mitten in der Nacht brannte Anfang Januar die Erdgeschosswohnung des achtstöckigen Gebäudes in der Marburger Straße 165. Auf der
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Mitten in der Nacht brannte Anfang Januar die Erdgeschosswohnung des achtstöckigen Gebäudes in der Marburger Straße 165. Auf der Suche nach möglichen Verletzten leuchtete die Feuerwehr über die Drehleiter mehrere Apartments aus. (Foto: ti)
Knapp 30 Menschen waren bei dem Brand verletzt worden. Eine ältere Frau hatte kurzfristig sogar in Lebensgefahr geschwebt. Sachschaden: mindestens 100 000 Euro. Und das alles nur, weil ein 53-jähriger Bewohner des achtstöckigen Gebäudes in der Marburger Straße 65 in der Nacht zum 6. Januar im Alkoholrausch mit brennender Zigarette eingeschlafen war. Gestern wurde er dafür zur Verantwortung gezogen. Ein Schöffengericht am Amtsgericht verurteilte ihn wegen fahrlässiger Brandstiftung und fahrlässiger Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten und ordnete seine Unterbringung in eine Entziehungsanstalt an.

Nach Überzeugung von Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung hatte der gebürtige Pole mit 2,6 Promille Alkohol in seiner Erdgeschosswohnung geraucht und war dabei eingeschlafen. Die Kippe fiel aufs Bett, dieses fing Feuer und die Flammen breiteten sich rasend schnell aus. Als die Feuerwehr gegen 1.35 Uhr in der Marburger Straße eintraf, schlugen große Flammen aus dem Fenster des Apartments, dicke Rauchschwaden bahnten sich den Weg gen Nachthimmel.

Der alkoholabhängige Angeklagte aber bestritt, dass es auf diese Weise zu dem Feuer gekommen war. »Es ist unmöglich, dass ich mich in der Nacht ins Bett lege und rauche«, behauptete er und suchte die Brandursache bei seinem defekten Fernseher. Der müsse wohl implodiert sein. Beides wurde im Rahmen der Beweisaufnahme widerlegt. Drei Zeugen - ein Rettungsassistent und zwei Polizeibeamte - versicherten glaubhaft, dass der 53-Jährige unmittelbar nach dem Vorfall sowie am Tag darauf ihnen gegenüber gesagt habe, dass er wohl mit dem Glimmstängel in der Hand eingeschlafen sei. Zudem schloss ein Sachverständiger den Fernseher als Brandherd aus. »Ohne Zweifel« sei das Feuer am Kopfende des Bettes entstanden. Die Spurenlage diesbezüglich sei eindeutig. Hätten sich die Flammen vom Fernseher aus ihren Weg gebahnt, hätte es ein Kurzschluss geben müssen. Dann jedoch wäre das Licht in der Wohnung ausgefallen. Der Angeklagte aber sagte aus, er habe dieses nach Bemerken des Feuers angeschaltet.

Der Vorsitzende Richter Wolfgang Hendricks interpretierte die fahrlässige Brandstiftung - ebenso wie weitere frühere unter Alkoholeinfluss begangene Straftaten - als »Hilferuf« des Mannes. Dieser hatte mit seinem Umzug nach Deutschland begonnen zu trinken und in den vergangenen 15 Jahren eine massive Krankheit entwickelt - einen Hang, wie es der psychiatrische Sachverständige formulierte, der mit den Straftaten in Zusammenhang stehe. Der 53-Jährige hatte im Rausch einen Verkehrsunfall verursacht und einen Rettungsassistenten bedroht. Ein Verfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung war eingestellt worden.

»Sie sind letztendlich Opfer ihrer Situation. Aus Langeweile trinken Sie, retten sich so über den Tag«, sagte Hendricks in der Urteilsbegründung. Solange andere davon nicht betroffen sind, werde das von der Gesellschaft akzeptiert. Doch das habe sich am 6. Januar grundlegend geändert. Der Angeklagte könne von Glück sagen, dass nicht mehr passiert sei, waren sich Staatsanwaltschaft, Gericht und Verteidigung einig. Anklagevertreterin Britta Schröder brachte es in ihrem Plädoyer auf den Punkt: »Das war sehr, sehr gefährlich, was Sie gemacht haben, und es hätte noch viel schlimmer ausgehen können.«

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Artikel vom 27.04.2010 - 21.30 Uhr
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