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Mit Kinderpornografie auf Dienstcomputer ertappt

Artikel vom 03.02.2009 - 19.15 Uhr

Mit Kinderpornografie auf Dienstcomputer ertappt

Gießen (hin). Zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Geldauflage von 1200 Euro wurde am Dienstag am Gießener Amtsgericht eine 33-jähriger Maschinenbauingenieur verurteilt. Auf seinem Dienstcomputer und vor allem auf dem privaten PC des Familienvaters waren jede Menge kinderpornografische Bilder und Filme gefunden worden.
Im Zuge einer routinemäßigen Untersuchung waren 175 Bild- und Filmdateien mit kinderpornografischem Inhalt auf dem Dienstcomputer eines 33-jährigen Maschinenbauingenieurs gefunden worden. Das entsprach - so die Vertreterin der Anklage bei einem Strafgerichtsverfahren vor dem Gießener Amtsgericht - einer Dauer von 16 Stunden. Weitaus gravierender waren die Funde auf dem privaten PC des Angeklagten, auf CDs, DVDs und dem USB-Stick. Hier war die Rede von 1824 Bild- und Filmdateien, entsprechend einer Sehdauer von 100 Stunden. Am Dienstag wurde M. zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten verurteilt. Als Bewährungsauflage hat er 1200 Euro an »Wildwasser« zu entrichten; der Verein betreut Opfer sexuellen Missbrauchs.

M. gab an, nach dem Studium lange arbeitslos gewesen zu sein. In dieser Zeit habe er viel Zeit im Internet verbracht, auch Bilder pornografischen Inhalts angeschaut, dies jedoch aus dem Erwachsenenmilieu. In der Firma, für die er in Gießen tätig geworden war, hatte ein Filter verhindert, an bestimmte Aufnahmen heranzukommen. Durch Zufall sei er dann auf die Kinderbilder gekommen, die er sich angeschaut habe, um beruflichen Stress abzubauen - ein, wie Richterin Beate Mengel meinte, der Arbeitsleistung nicht sehr zuträgliches Verhalten.

Nach Auffliegen der Tat war M. fristlos entlassen worden. Inzwischen arbeitet er in einer anderen deutschen Stadt. M. ist verheiratet und hat einen vier Monate alten Sohn. Richterin Mengel hob hervor, welches unendliche Leid mit kinderpornografischen Aufnahmen für die dazu herangezogenen Kinder verbunden sei. Abnehmer wie M. sorgten dafür, dass ein Markt für dergleichen Aufnahmen bestehe.

Der Angeklagte und sein Verteidiger erklärten Rechtsmittelverzicht. In seinem Plädoyer meinte der Anwalt, manch einer rutsche in eine solche Situation einfach hinein. Das sei die Gefahr des Internets. Die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von einem Jahr beantragt, ausgesetzt zur Bewährung.

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Artikel vom 03.02.2009 - 19.15 Uhr
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