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Mehrjährige Haftstrafen für zwei junge Räuber

Artikel vom 21.01.2010 - 23.50 Uhr

Mehrjährige Haftstrafen für zwei junge Räuber

Gießen (ti). Die Angeklagten hatten ein hochbetagtes Ehepaar in seinem Wohnhaus überfallen.
In den eigenen vier Wänden von maskierten und bewaffneten Tätern überfallen zu werden, ist wohl mit das Schlimmste, was jemandem zu Hause passieren kann. Dass für das hochbetagte Rentnerehepaar, das genau dies im Februar 2009 in ihrem Heim im Professorenweg erleben musste, die Folgen am Ende nicht so gravierend waren, ist ein glücklicher Umstand. Die beiden jungen Männer jedenfalls, die den schweren Raub zu verantworten haben, hatten dies nicht in der Hand. »Die Folgen waren nicht überschaubar«, bilanzierte Gertraud Brühl, Vorsitzende der Ersten Großen Strafkammer des Landgerichtes, die die heute 21 und 23 Jahre alten Räuber zu drei beziehungsweise vier Jahren Haft verurteilte. »Derartige Taten können noch viel schlimmer ausgehen«, sagte die Richterin in der Urteilsbegründung.

Am Faschingssonntag hatten die Angeklagten gegen 20.15 Uhr an der Tür der Senioren - damals 89 und 91 Jahre alt - geklingelt, waren maskiert und mit Schreckschusspistolen bewaffnet ins Haus gestürmt, hatten die Herausgabe von Bargeld und Schmuck gefordert und waren geflüchtet. Nur Kommissar Zufall brachte die Polizei auf die Spur der beiden Männer: Der Bruder des 23-Jährigen wurde eines anderen schweren Raubes verdächtigt, sein Zimmer im Wohnhaus der Eltern durchsucht. Dort fanden die Kriminalbeamten die Schreckschusspistolen sowie eine Sporttasche mit Diebesgut - darunter der auffällige Schmuck der alten Dame. Der 23-Jährige wurde festgenommen, später auch sein Kumpan. Doch anstatt aus der Untersuchungshaft zu lernen, zog der 23-Jährige kurz nach seiner Entlassung mit einem Schulkamerad im November ein weiteres Ding durch: einen schweren Einbruchdiebstahl, der glücklicherweise im Versuchsstadium stecken blieb.

Dies wertete die Kammer als »erhebliches Pfund« zu Lasten des Älteren, ebenso wie seine zahlreichen schwerwiegenden, teilweise einschlägigen Vorbelastungen. Ähnlich sah es für seinen Mittäter aus, der nur ein Jahr nach Verbüßung seiner letzten Haft erneut straffällig geworden war. Zu ihren Gunsten wurden die umfassenden Geständnisse sowie die Enthemmung der beiden durch Alkohol und Drogen gewertet. Ihr Motiv: Geldknappheit aufgrund einer finanziell angespannten Situation. Dass mit der Beute Drogenschulden abbezahlt werden sollte, wie von dem 23-Jährigen behauptet, glaubten die Richter nicht. Dafür gingen sie - im Gegensatz zu Staatsanwältin Yvonne Vockert - von einer Spontantat aus, wie es die beiden Angeklagten ausgeführt hatten. Es sei nicht nachgewiesen, dass die Räuber den Tatort lange Zeit ausgespäht hätten, so Brühl, die daher auch bezüglich »krimineller Energie« und »Professionalität« der Angeklagten zu einer anderen Bewertung kam als die Vertreterin der Anklage.

Yvonne Vockert sah den Raub nicht als Spontantat, da die Täter Waffen und Masken dabei gehabt hatten. Und: Alten Menschen so etwas zuzumuten sei »sehr dreist und zeugt von verbrecherischem Willen«. Die Staatsanwältin hatte daher auch höhere Strafen gefordert: vier Jahre für den Jüngeren, sechs Jahre und neun Monate für den Älteren.

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Artikel vom 21.01.2010 - 23.50 Uhr
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