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LGS: Stadt darf Bäume fällen, aber keine Kredite aufnehmen

Artikel vom 22.02.2012 - 18.18 Uhr

LGS: Stadt darf Bäume fällen, aber keine Kredite aufnehmen

Gießen (si). Das Bürgerbegehren gegen die Landesgartenschau 2014 ist nach einem Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts Gießen in Teilen zulässig.

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Durchgeführt werden darf es, insoweit der Stadt damit die Aufnahme neuer Darlehen verboten werden soll. Das beinhaltet der am Mittwochmorgen veröffentlichte Beschlusss. Deshalb untersagte die Kammer der Stadt vorläufig, für die Gartenschau weitere Kredite aufzunehmen. Gleichzeitig hob das Gericht den in der vorletzten Woche erlassenen Baustopp für die Wieseckaue auf. Die Bäume dort dürfen jetzt gefällt werden – und zwar ab sofort. Gegen den Beschluss ist zwar Beschwerde möglich, doch die hat keine aufschiebende Wirkung. Mehr dazu am Donnerstag in der Print-Ausgabe der AZ und hier online.

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Artikel vom 22.02.2012 - 18.18 Uhr
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Leserkommentare
(22.02.2012 13:55)
history99
Sowieso egal
Als wenn das Urteil die Stadtregierung überhaupt interessieren würde ... Die werden alle juristischen (Winkel-) Züge bis zum bitteren Ende durchfechten, schließlich muss ja "Rechtssicherheit hergestellt" werden. (Ähnlichkeiten zu anderen aktuellen Begebenheiten sind natürlich rein zufällig.)
(22.02.2012 12:55)
Comment65
Es ist halt Fasching
Das Urteil passt sehr gut zum Fasching und zum Aschermittwoch:
Die Stadt darf roden und die 174 Bäume fällen, aber für die Aufforstung der 190 Bäume darf kein Kredit aufgenommen werden.
Was soll man von diesem Urteil halten?
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