Gießen (mö). Seine förmliche Abschiedsfeier an diesem Samstag dürfte der amtierende Oberbürgermeister Heinz-Peter Haumann ein wenig belastet haben: Ohne Not plauderte er am Donnerstag aus, dass der ehemalige Stadtkämmer Dr. Kölb und er eine Klage gegen die Versorgungskasse eingereicht haben, in der es um eine höhere Eingruppierung bei der Beamtenversorgung und damit um die Berechnung ihrer Pensionen geht.
Seite an Seite: Oberbürgermeister Haumann (l.) und Stadtrat Kölb im August 2003 bei einer Vertragsunterzeichnung. Nun klagen beide CDU-Politiker gegen ihre Pensionen. (Foto: Archiv)
Von was ein aus dem Amt ausgeschiedener Oberbürgermeister denn lebe, hatten die Journalisten gestern bei der Rückblick-Pressekonferenz (siehe Seite 26) von Heinz-Peter Haumann wissen wollen, da ließ der noch amtierende Rathauschef eine Bombe platzen. Der im März aus dem Amt geschiedene Stadtrat und Ex-Kämmerer Dr. Volker Kölb habe eine Klage gegen die Versorgungskasse auf eine höhere Eingruppierung bei der Beamtenversorgung eingereicht, der er sich anschließe, berichtete Haumann zur Verblüffung der beiden anwesenden Pressevertreter. Auf telefonische Nachfrage bestätigte Kölb am Nachmittag den Sachverhalt: »Es gibt hier eine offene Rechtsfrage, die ich geklärt haben will.« Der geldwerte Vorteil wäre bei Erfolg der Klage aber gering, betonte Kölb. Die Tatsache, dass die Sache vom noch amtierenden OB, seinem CDU-Parteifreund Haumann, vor Journalisten ausgeplaudert wurde, kommentierte Kölb mit den Worten: »Kein Kommentar.«
Strittig zwischen dem früheren und dem noch amtierenden Wahlbeamten auf der einen Seite und der Versorgungskasse auf der anderen Seite ist ihre Eingruppierung. Bezahlt worden war Kölb zuletzt entsprechend der Besoldungsgruppe 4, Haumann wird nach B 7 bezahlt. Beide Politiker waren zum 1. Januar 2008 eine Besoldungsgruppe aufgestiegen, nachdem die amtliche Einwohnerzahl Gießens - unter Hinzurechnung von Angehörigen der amerikanischen Streitkräfte - auf über 75 000 Einwohner gestiegen war. Die Bezahlung der kommunalen Wahlbeamten ist nämlich an die Einwohnerzahl gekoppelt, die im Fall von Gießen mittlerweile übrigens auch ohne den Faktor Militär über 75 000 liegt.
Im Grundsatz ist die letzte Eingruppierung maßgeblich für die Berechnung der Ruhestandsbezüge. Es gibt aber eine versorgungsrechtliche Vorschrift, in der es heißt, dass Beamte mindestens zwei Jahre lang einer Besoldungsgruppe angehört haben müssen, ehe diese bei der Berechnung des Ruhestandsgehalts maßgeblich wird. Diese zwei Jahre indes erreichen weder Kölb noch Haumann, dem genau 18 Tage fehlen, wie er sagte. Daher habe die Versorgungskasse in beiden Fällen die Besoldungsgruppen 3 bzw. 6 zur Grundlage bei der Berechnung der Pensionen erhoben.
Ein Fehler, wie Kölbs Anwalt Dieter Schlempp meint, früher Direktor des Hessischen Städtetags. Die Zwei-Jahre-Frist gelte für normale Laufbahnbeamte und habe den Sinn, dass es vor anstehenden Pensionierungen nicht zu einer »Beförderungsinflation« komme, erläuterte er auf AZ-Anfrage. Kölb dagegen sei ein Wahlbeamter, dessen Eingruppierung von der Einwohnerzahl abhänge. Dies sei etwas völlig anderes. Auch Schlempp betonte, dass sich eine erfolgreiche Klage für Kölb finanziell kaum auswirken werde. Es gehe vielmehr darum, Rechtssicherheit für seinen Mandanten zu schaffen.
Kölb dürfte zuletzt ein Brutto-Grundgehalt von gut 6500 Euro bezogen haben, Haumann erhält über 8000 Euro, hat auf Grund seiner geringeren Dienstzeit bislang aber deutlich weniger Versorgungsansprüche erworben als Kölb, der vor seiner Zeit bei der Stadt unter anderem Polizeipräsident und Personalchef der Kreisverwaltung war.
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