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Knapp vier Jahre Haft für Kreditkartenbetrüger

Artikel vom 24.04.2010 - 19.09 Uhr

Knapp vier Jahre Haft für Kreditkartenbetrüger

Gießen (ti). Er wollte sich auch einmal etwas leisten, doch das nicht gerade üppige Hartz-IV-Einkommen ließ für große Sprünge keinen Raum. Als dem heute 43-Jährigen beim Zeitungsaustragen ein Briefumschlag mit offensichtlich lukrativem Inhalt in die Hände fiel, fackelte er nicht lange und griff zu.
»Damit kann man ja einkaufen«, dachte er sich, nahm das Kuvert mit der darin befindlichen Kreditkarte an sich und schritt zur Tat: Lebensmittel, Elektronikartikel, Haushaltswaren, Benzin - der Gießener machte das Vorgehen zur Methode und lebte drei Jahre lang auf Kosten anderer. Wegen 133-fachen Betruges und 98-facher Urkundenfälschung wurde der gelernte Maler und Lackierer am Freitag am Gießener Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und zehn Monaten verurteilt. Seine Schwester, die bei rund einem Drittel der Taten mit von der Partie gewesen war, bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Zudem muss sie 240 gemeinnützige Arbeitsstunden ableisten.

Insgesamt zwölf Kredit- bzw. EC-Karten hatte der 43-Jährige zwischen April 2005 und April 2008 aus fremden Briefkästen gestohlen, zum Teil auch gleich die dazugehörigen Geheimnummern. Einige Male hob er direkt am Bankautomaten Geld ab. In den meisten Fällen aber kaufte er mit dem Diebesgut ein und unterschrieb mit falschem Namen. Hatte er die Karte einer Frau an sich gebracht, kam seine Schwester zum Einsatz, die er nicht lange zu den Straftaten überreden musste. Auch sie lebte von der Stütze.

Ob Lebensmittel, Zigaretten, Waschmaschine, Espresso-Automat, DVD-Player, Spielkonsole, Computer, Werkzeug oder Benzin - in Stadt und Landkreis Gießen ging das betrügerische Geschwisterpaar ebenso auf Einkaufstour wie in Marburg, Wetzlar und Sulzbach/Taunus.

Der Versuchung erstmals nachgegeben hatte der bereits einschlägig vorbestrafte Betrüger, als er im Rahmen einer Tätigkeit als Zeitungsausträger an ein Kuvert mit Kreditkarte geriet. »Die Briefkästen waren immer so voll, dass man die Post reinstopfen musste«, erinnerte er sich. Später sei er dann gezielt in guten Wohngegenden auf die Suche gegangen. »Man wollte sich ja auch mal was leisten«, so der Angeklagte.

Er benötigte die ergaunerten Waren aber nicht nur für sich selbst. Ein guter Kumpel, damals ebenfalls in finanziellen Schwierigkeiten, profitierte ebenfalls von den illegalen Einkaufstouren. Bei ihm sollen die gesamte Unterhaltungselektronik sowie Haushaltswaren gelandet sein. »Aus Mitleid«, so der 43-Jährige, habe er den mittlerweile in dieser Sache verurteilten Freund unterstützt. Weitere Nutznießerin: die Schwester des Gießeners, der bezüglich des Strafmaßes ihr unbeflecktes Vorstrafenregister zu Gute kam. Im Gegensatz zu ihrem Bruder - er hatte bis dato elf Eintragungen vorzuweisen - war sie zuvor noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten.

»Es war halt eng finanziell«, gab die 42-Jährige zur Begründung ihrer Täterschaft an. Das sei verständlich, aber kein Freibrief - so Staatsanwaltschaft und Gericht unisono. »Wenn jeder so leben würde, ist das Chaos perfekt«, befand die Vorsitzende der Zweiten Großen Strafkammer, Richterin Regine Enders-Kunze, in der Urteilsbegründung. Hinter derartig vielen Fällen stecke eine hohe kriminelle Energie. Das mit einer schwierigen finanziellen Situation zu rechtfertigen, ergebe ein falsches Bild.

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Artikel vom 24.04.2010 - 19.09 Uhr
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