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Klinikums-Bedienstete können zum Land zurück

Artikel vom 16.08.2011 - 21.55 Uhr

Klinikums-Bedienstete können zum Land zurück

Gießen (si). Die Mitarbeiter der Universitätsklinikum Gießen und Marburg GmbH (UKGM) können wieder Bedienstete des Landes Hessen werden, wenn sie dort schon vor 2006 beschäftigt waren. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den die Landesregierung am Dienstag vorgelegt hat und der nächste Woche verabschiedet werden soll.

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Das im Frühjahr neu bezogene Uniklinikum Gießen aus der Vogelperspektive. (Foto: Henß)
Sie zieht damit die Konsequenz aus einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Januar dieses Jahres. Darin stellte der Erste Senat fest, dass das Land bei der Verabschiedung des Gesetzes, das 2005 erst zur Fusion der Standorte Gießen und Marburg und dann Anfang 2006 zur Privatisierung des Klinikums führte, gegen die Rechte von Arbeitnehmern verstoßen hat – weil ihnen kein Widerspruchsrecht gegen die Überleitung eingeräumt worden war.

Mit dem Gesetzentwurf werde den Anforderungen des Bundesverfassungsgericht entsprochen, gleichzeitig erhielten die Beschäftigten mehr Rechtssicherheit, sagte Wissenschaftsministerin Eva Kühne-Hörmann am Dienstag in einer ersten Stellungnahme. Ähnlich äußerten sich die Regierungsfraktionen von CDU und FDP. Nach deren Angaben sollen rückkehrwillige Beschäftigte im Ergebnis »finanziell so gestellt werden, als wären sie zu keinem Zeitpunkt aus dem Landesdienst ausgeschieden«. Allerdings meinten die beiden Fraktionsvorsitzenden Karin Wolff (CDU) und Matthias Büger (FDP), dass sich die meisten Beschäftigten beim privaten UKGM finanziell besser stünden.

Diese Einschätzung teilten die Arbeitnehmervertreter nicht. Der Entwurf werde in den nächsten Tagen genau geprüft, sagte der Betriebsratsvorsitzende am Standort Gießen, Klaus Hanschur, der Allgemeinen Zeitung. Schon jetzt sei allerdings klar, dass die Landesregierung die wichtigste Frage nicht beantwortet habe: Ob es eine Beschäftigungsgarantie für Arbeitnehmer gebe, die zum Land zurückkehren wollten. Gebe es die nicht, sei der Gesetzentwurf »wertlos«, sagte Hanschur. So könnte das Land rückkehrwilligen Mitarbeitern womöglich mit betriebsbedingten Kündigungen drohen – mit Hinweis darauf, dass das Land hessenweit nur noch ein einziges Universitätsklinikum (in Frankfurt) betreibt und etwa das Pflegepersonal nur dort oder gar nicht untergebracht werden könne.

Die Zahl der Mitarbeiter, die jetzt theoretisch vom privaten UKGM wieder in den Landesdienst zurückwechseln dürfen, bezifferte Hanschur auf »mindestens 3500«. Zwar habe das Uniklinikum Gießen und Marburg derzeit rund 8000 Beschäftigte. Herausgerechnet werden müssten allerdings die rund 1500 Ärzte, die ohnehin schon Landesbedienstete sind. Weitere 3000 Mitarbeiter seien erst in den vergangenen sechs Jahren – nach der Verabschiedung des Uniklinikumsgesetzes im Juni 2005 – in das Haus gekommen und hätten deshalb kein Rückkehrrecht. Hinzukommen könnten nach Angaben des Betriebsrats mehrere hundert Mitarbeiter, die schon vorher – ab dem 1. Januar 2001 – und »oft unfreiwillig« auf den Status als Landesbedienstete verzichtet hätten. Damals war das Klinikum von einer Dienststelle des Landes zu einer Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt worden.

Kühne-Hörmann sagte gestern, dass zur Klärung weiterer Fragen ein »Runder Tisch« eingerichtet worden sei, er habe am Montag das erste Mal getagt. Vertreten seien Arbeitnehmervertreter beider Standorte, die Gewerkschaft ver.di und die UKGM-Geschäftsführung. Ziel müsse es sein, möglichst viele Beschäftigte beim Universitätsklinikum Gießen und Marburg zu halten. Das liege auch im Interesse des Medizinstandorts Mittelhessen, so die Ministerin.

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Artikel vom 16.08.2011 - 21.55 Uhr
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