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Klinikum: Kein Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Artikel vom 05.12.2011 - 22.56 Uhr

Klinikum: Kein Ausschluss betriebsbedingter Kündigungen

Gießen (si). Bei der Mitarbeiterversammlung für die Beschäftigten des Universitätsklinikums Gießen hat Wissenschaftsstaatssekretär Ingmar Jung am Montagnachmittag überraschend betriebsbedingte Kündigung für Mitarbeiter, die in den Landesdienst zurückkehren wollen, nicht mehr ausdrücklich ausgeschlossen.

Es liege nicht im Interesse der Landesregierung, irgendjemand zu kündigen, sagte Jung bei der Versammlung im überfüllten großen Hörsaal des neuen Biomedizinischen Forschungszentrums im Aulweg. Eine Arbeitsplatzgarantie könne er aber nicht abgeben, sagte Jung, der damit unter den Beschäftigten Unruhe auslöste.

Zu der Versammlung hatte die Geschäftsführung geladen, um über den jüngsten Stand des Gesetzentwurfs der Landesregierung zu informieren. Hintergrund ist die im Februar dieses Jahres ergangene Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die Zwangsüberleitung der Klinikumsbediensteten Mitte 2005 in das zunächst fusionierte und dann Anfang 2006 privatisierte Klinikum verfassungswidrig war. Nach dem Urteil dürfen die damals schon beschäftigten Mitarbeiter in den Landesdienst zurückkehren, wenn sie das wollen. Das Land hat das verlangte Gesetz im August vorgelegt, es soll bis Ende Dezember verabschiedet werden. Jung bekräftigte, dass die Beschäftigten nach Inkrafttreten des Gesetzes (vermutlich ab 1. Januar) sechs Monate Zeit hätten, sich zu entscheiden.

Neu für die meisten Zuhörer war seine Aussage, dass sich das Land nach der Antragsabgabe ebenfalls bis zu sechs Monate Zeit für eine Entscheidung über die Verwendung des Mitarbeiters nehmen wird. Eine längere Frist sei genauso ausgeschlossen, weil das Bundesverfassungsgericht die Umsetzung des Gesetzes innerhalb eines Jahres verlangt habe. Das heißt: Spätestens Ende 2012 muss jeder rückkehrwillige Klinikumsbedienstete wissen, wo er künftig eingesetzt wird. Jung bekräftigte, dass das Land Qualifizierungs- und Umschulungsmaßnahmen einrichten werde. In vielen Fällen könnten wohl auch direkt Landesarbeitsplätze angeboten werden. »Ein Koch hat gute Chancen«, sagte Jung beispielhaft (weitere Berufsgruppen nannte er nicht). Versetzungen an das Uniklinikum Frankfurt seien allerdings nicht möglich. Hier sei das Land nicht mehr »direkter Arbeitgeber«.

Jung sprach sich ausdrücklich auch für Gestellungsverträge aus – damit würden die Beschäftigten in den Landesdienst zurückkehren und sofort an das Klinikum zurückentsandt, faktisch also die gleiche Tätigkeit weiter ausüben. Dieser Variante widersprach die Vorsitzende der Klinikumsgeschäftsführung, Dr. Irmgard Strippler, und zwar ebenso eindeutig. Mit den Gestellungsverträgen würde eine unterschiedliche »Mitarbeiterstruktur« geschaffen – Landes- und Klinikumsbedienstete haben beispielsweise unterschiedlich lange Wochenarbeitszeiten –, diese lehne die Uniklinikum Gießen und Marburg GmbH ab. Solche Unterschied im gleichen Haus gibt es bereits , wenn man etwa die ausgegliederten Mitarbeiter der UKGM-Service GmbH einbezieht. Darauf ging die Geschäftsführungsvorsitzende jedoch nicht ein. Die Gestellungsverträge dürften auch in den Tarifverhandlungen zur Sprache kommen, die derzeit laufen.

Laut Jung ist das Land nach wie vor dagegen, auch jenen Beschäftigten ein Rückkehrrecht einzuräumen, die bereits vor Juli 2005 in das Klinikum gewechselt sind – etwa, weil sie nur auf diesem Weg tariflich höhergruppiert werden konnten. Nach Berechnungen der Gewerkschaft ver.di und des Betriebsrats könnte sich die Zahl der Betroffenen mit ihnen um weitere 1000 auf rund 4500 erhöhen. Wer wegen der Zwangsüberleitung an das UKGM nicht mehr die günstige Altersteilzeitregelung des öffentlichen Dienstes in Anspruch nehmen konnte, soll keinen Ausgleich erhalten. Auch das machte Jung in der anschließenden Fragerunde deutlich.

Die Mitarbeitervertretung will die Beschäftigten bei einer Betriebsversammlung in der kommenden Woche, am 15. Dezember, informieren.

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Artikel vom 05.12.2011 - 22.56 Uhr
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