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Keine Verkleinerung des Stadtparlaments geplant

Artikel vom 27.01.2010 - 23.50 Uhr

Keine Verkleinerung des Stadtparlaments geplant

Gießen (mö). Trotz eines Aufrufs des Steuerzahlerbunds Hessen wird die Gießener Stadtverordnetenversammlung nicht verkleinert.
Es gebe von keiner Fraktion eine entsprechende Inititiative, sagte der AZ am Mittwoch auf Anfrage Stadtverordnetenvorsteher Dieter Gail. Bereits vor den Kommunalwahlen 2001 und 2006 habe es keinen Vorstoß gegeben, die Zahl der Sitze von derzeit 59 zu verringern, erklärte der Vorsteher.

Der Steuerzahlerbund hatte die Kommunalparlamente aufgerufen, vor dem Hintergrund der angespannten Finanzsituation bei Städten und Gemeinden Beschlüsse zu fassen, sich selbst zu verkleinern, um die Kosten des parlamentarischen Betriebs zu senken. So könnte die Stadt Frankfurt pro Jahr durch eine Verkleinerung der Stadtverordnetenversammlung von 93 auf 81 Sitze immerhin eine halbe Million Euro sparen. Im Falle von Gießen brächte eine Reduzierung von 59 auf mögliche 45 Abgeordnete in etwa 55 000 Euro an jährlicher Einsparung, weil sich Aufwandsentschädigungen und Fraktionszuschüsse reduzieren würden. Einen entsprechenden Hinweis hatte im vergangenen Jahr der damalige Stadtkämmerer und OB Heinz-Peter Haumann gegeben. Ein konkreter Sparvorschlag wurde daraus aber nicht.

Die Gießener Stadtverordnetenversammlung, die für eine Verkleinerung einen Beschluss mit Zwei-Drittel-Mehrheit fassen müsste, muss mindestens 45 und darf höchstens 59 Mitglieder haben. Möglich wäre auch eine Verkleinerung auf eine dazwischenliegende Anzahl, allerdings muss die Sitzzahl immer ungerade sein.

Eine Verkleinerung war bislang weder im Interesse der kleinen, noch der großen Fraktionen. Die kleinen und Kleinstfraktionen befürchten die dann deutlich höhere Prozenthürde, und die großen Parteien CDU und SPD hätten das Problem, alle Ansprüche ihrer jeweils zehn Ortsvereine und anderer Untergliederungen auf Sitze zu erfüllen.

Nach Angaben des Steuerzahlerbunds ist es trotz solcher Überlegungen mittlerweile in 95 der 426 hessischen Kommunen zu einer Verkleinerung der Parlamente gekommen. Bei den Landkreisen seien es bislang sieben von 21. Die Beschlüsse zur Verkleinerung müssen spätestens bis zum 31. März dieses Jahres und damit ein Jahr vor der nächsten Kommunalwahl gefasst werden.

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