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Keine Panik wegen Daten-CD

Artikel vom 04.02.2010 - 14.00 Uhr

Keine Panik wegen Daten-CD

Gießen (si). Die öffentliche Diskussion um die CD, die Namen mutmaßlicher Steuerhinterzieher enthalten soll, hat bei den heimischen Steuerberatern offenbar keinen nennenswerten Beratungsbedarf ausgelöst.
Von »panischen Kunden«, die sich schon mit einem Bein im Gefängnis sehen - darüber hatten einige Medien berichtet -, könne hier keine Rede sein, hieß es in den Gießener Büros, in denen die Allgemeine Zeitung gestern nachfragte.

Nur eine einzige Kanzlei berichtete, dass ein Kunde den Expertenrat gezielt mit Hinweis auf sein Schweizer Konto gesucht habe. Er hatte dort nach eigenen Angaben einen größeren Geldbetrag angelegt und nicht versteuert. Er erhielt den Rat zur Selbstanzeige. Selbst wenn noch nicht ganz klar sei, in welcher Schweizer Bank die Daten entwendet worden seien: Man müsse davon ausgehen, dass es weitere Datendiebstähle geben werde. Darüber sollten sich die Anleger im Klaren sein, hieß es in dem Gießener Steuerberatungsbüro. Im Übrigen betonten mehrere Fachleute, dass eine Geldanlage im Ausland nicht per se verdächtig sei - viele Deutsche versteuerten »selbstverständlich« die Erträge aus der Schweiz in ihrer Heimat.

Dass die vermögenden heimischen Anleger gelassen bleiben, heißt allerdings nicht, dass es hier keine schwarzen Schafe geben würde. In der »Liechtenstein-Affäre« entpuppten sich neben dem früheren Postchef Klaus Zumwinkel auch mehrere mittelhessische Anleger als Steuerbetrüger. Das wurde nicht öffentlich, weil die Verfahren bei der zentral zuständigen Staatsanwaltschaft in Bochum abgewickelt wurden. In einem weiteren Liechtenstein-Verfahren, für das zunächst die Staatsanwaltschaft Rostock zuständig war, wird ebenfalls gegen einige Mittelhessen wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung ermittelt. Zuständig hier: Der hessische Generalstaatsanwalt in Frankfurt.

Dabei ging bzw. geht es um Steuerbetrügereien in einem Umfang von jeweils über 100000 Euro. Einige der rund ein Dutzend Verfahren sind bereits rechtskräftig abgeschlossen. Über die Höhe der Geldstrafen ist nichts bekannt, auch nicht, ob im Einzelfall Haft verhängt wurde.


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