Gießen (kan). Nach zwei langen Verhandlungstagen fiel das Urteil der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht für zwei der drei Angeklagten anders aus, als sie gehofft hatten. »Die Berufung wird als unbegründet verworfen«, verkündete die Vorsitzende Richterin Gertraud Brühl.
Das Verfahren gegen den dritten Angeklagten war zuvor eingestellt worden. Alle drei waren im März dieses Jahres verurteilt worden, weil sie einen 22-Jährigen, der zuvor einen von ihnen geschlagen hatte, um 1000 Euro Schmerzensgeld erpressen wollten.
Dem 20-jährigen Haupttäter wurden in erster Instanz zwei Jahre und zehn Monate Jugendstrafe aufgebrummt, dem 21-Jährigen, der den Schlag auf die Nase abbekommen hatte, wegen Beihilfe zwanzig Monate. Beide standen unter Bewährung, weshalb das Amtsgericht entschied, dass sie ihre Strafe absitzen müssen. Das wollten sie nun verhindern. Sie zeigten sich sogar bereit, elektronische Fußfesseln zu tragen.
Der Dritte, ein ebenfalls 21-Jähriger, hatte die anderen zum Übergabeort auf einen Parkplatz in der Ringallee gefahren. Das war ebenfalls Beihilfe, meinte das Amtsgericht und sah einen Freizeitarrest vor. Die Erste Große Strafkammer beurteilte seine Beteiligung jetzt ein wenig anders. »Er wusste schon, dass das eine heiße Kiste ist«, so Brühl. Dennoch sei dem nicht Vorbestraften nur eine Nebenrolle zugekommen. Deshalb wurde das Verfahren gegen ihn vorläufig eingestellt mit der Auflage, 420 Euro an den »Verein zur Eingliederung von Straffälligen« zu zahlen.
Die Verteidiger der beiden anderen Angeklagten versuchten die Kammer davon zu überzeugen, dass sich ihre Mandanten nicht der versuchten räuberischen Erpressung, sondern der versuchten Nötigung - beziehungsweise der Beihilfe dazu - schuldig gemacht hatten. Der 20-jährige Haupttäter habe »Ansätze von Einsicht gezeigt«, befand dessen Rechtsanwalt Klaus-Dieter Henze. Er glaube nicht, dass der Erpresste Angst vor den Drohungen hatte, obwohl »das Gerücht durch die Gegend geistert, dass der Angeklagte immer ein Messer bei sich hat«. Er beantragte eine höchstens zweijährige Strafe, die Anordnung einer Fußfessel und das Ende der Untersuchungshaft, in der sich sein Mandant seit Dezember befindet.
Staatsanwältin Yvonne Vockert dagegen konnte nicht erkennen, dass die Verhandlung den 20-Jährigen auch nur »ansatzweise beeindruckt« hatte. Und dem Teilgeständnis am zweiten Verhandlungstag, dass durchaus Drohungen ausgesprochen wurden, komme »kein Wert mehr zu«. Stärker ins Gewciht fielen seine drei Vorstrafen, darunter auch eine, weil er eine Katze tot getreten hatte. Man müsse »auch bedenken, dass er erst seit 2006 in Deutschland ist«, merkte Vockert an, er es also in vier Jahren auf drei Straftaten brachte. »Da muss man sich nicht wundern, wenn die Leute Angst vor einem haben.«
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