Gießen (mö). Ist das jetzt die Kampfansage der Jamaika-Koalition an die neue SPD-Oberbürgermeisterin, oder ist es ein Alleingang des noch amtierenden CDU-Stadtoberhaupts? Diese Frage stellt sich seit Montag, nachdem der Magistrat einen Haushaltsplanentwurf beschlossen hat, der keine Referentenstelle mehr im Bereich des OB-Büros vorsieht.
Die Bank des hauptamtlichen Magistrats (im Hintergrund) ist nahe, aber seit Montag stellt sich die Frage, wie handlungsfähig die neue Oberbürgermeisterin Dietlind Grabe-Bolz (r.) eigentlich sein wird. (Foto: Schepp)
Kämmerer und Oberbürgermeister Heinz-Peter Haumann (CDU), der am 12. Dezember sein Amt an die Sozialdemokratin Dietlind Grabe-Bolz übergibt, strich die Position aus dem Stellenplan, der zum Etatentwurf gehört. In der Stadtverwaltung wird dies als Versuch gedeutet, die neue OB bereits vor Amtsantritt »einzumauern«, wie es heißt.
Aber es gibt auch andere Stimmen, die von einer einsamen Entscheidung des scheidenden Stadtoberhaupts sprechen, die gewiss korrigiert werde. Die Hauptamtlichen von Union, Grünen und FDP hätten kein Interesse daran, die neue Oberbürgermeisterin derart vor den Kopf zu stoßen und den »ersten Stein« zu werfen. Klar ist aber auch, dass die Bürgermeisterin und die beiden Stadträte der Koalition dem Haushaltsplanentwurf samt Stellenplan am Montag zugestimmt haben müssen, sonst hätte er den Magistrat nicht passieren können. An dem Entwurf können bis zur Verabschiedung am 18. Dezember Korrekturen vorgenommen werden, die aber der Zustimmung der Parlamentsmehrheit bedürfen.
Mit der Streichung der Stelle der persönlichen Referentin bzw. des persönlichen Referenten hat Haumann mit einem ungeschriebenen Gesetz gebrochen. Parteiübergreifend war dem Oberbürgermeister stets zugebilligt worden, eine Person seines Vertrauens im Dezernat I einzustellen. Auch Haumann hatte in den letzten zwei Jahren mit Lars Burkhard Steinz einen persönlichen Referenten, der nicht aus der Stadtverwaltung, sondern von außen kam. Da der Christdemokrat demnächst Bürgermeister in Heuchelheim sein wird, wäre die Stelle bei Amtsantritt von Grabe-Bolz unbesetzt gewesen. Jetzt ist sie vorerst einmal gestrichen. Bestätigt die Stadtverordnetenversammlung diese Entscheidung Haumanns, müsste Grabe-Bolz auf eine(n) persönliche(n) Referenten bzw. eine Referentin verzichten. Sie könnte dann zwar per Organisationsverfügung einen Mitarbeiter aus dem Personalbestand der Verwaltung in ihr Büro holen, aber keine Person von außen als Referent(in).
Dies bestätigte Haumann am Montag in der Pressekonferenz des Magistrats sogar, als er von der AZ nach den Auswirkungen der geplanten Stellenbesetzungssperre gefragt wurde, die Bestandteil des vom Regierungspräsidenten verlangten Haushaltskonsolidierungskonzepts sein soll. In der Tat werde es für seine Nachfolgerin unter diesen Bedingungen schwer, jemand von außen ins OB-Büro zu holen. Dies sei aber kein Beinbruch, weil es nach einem Machtwechsel erfahrungsgemäß in der Verwaltung genügend Personen gebe, die entsprechende Ambitionen hätten, erklärte der OB. Dass er die Stelle bereits gestrichen hat, erwähnte Haumann nicht, sprach aber von der Möglichkeit, die vollen Stellen der bisherigen Pressesprecherin mit der des Referenten zu einer zu verschmelzen, um angesichts der mehr als angespannten Haushaltslage Personalkosten zu sparen. So soll die Stellenbesetzungssperre insgesamt rund eine Million Euro bringen, erläuterte Haumann.
Ein Gedanke, der dem Stadtoberhaupt zuvor nicht gekommen war, denn die personelle Ausstattung seines Büros war spätestens seit 2007 üppig. Neben dem Referenten arbeiteten dem OB die - mittlerweile im Mutterschutz befindliche - Pressesprecherin, eine Sekretärin, eine Sachbearbeiterin und ein Büroleiter zu.
Die Jamaika-Koalition wird nun entscheiden müssen, ob die Vereinbarung, die sie im Mai 2006 geschlossen hatte, nur für den CDU-OB galt oder auch für dessen SPD-Nachfolgerin gilt. Zitat aus der Koalitionsvereinbarung von CDU, Grünen und FDP: »Aus haushaltspolitischen Gründen werden freie und freiwerdende Stellen für persönliche Referenten nicht wiederbesetzt. Dies gilt nicht für das Büro des Oberbürgermeisters.«
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