Gießen (cg). Das Haus war »zugemüllt«, die Tapeten fielen von den verschimmelten Wänden, es stank bestialisch, in den Räumen vegetierten Katzen in ihrem eigenen Kot und Urin, die beiden Bewohnerinnen waren krank und verstört. Was Robert Neureuther (Geschäftsführer des Tierschutzvereins) und Dr. Dieter Schünemann (Leiter der Abteilung Tierschutz der Veterinärbehörde) und ihre Mitarbeiter im vergangenen Jahr in Grünberg vorfanden, war ein extremer Fall von »Animal Hoarding«.
Das Haus in Grünberg konnten Tierschützer und Amtsveterinäre nur mit Schutzkleidung betreten. Sie befreiten fast 40 Katzen, die in einem erbärmlichen Zustand waren. » Video
Doch ist krankhafte Tiersammelsucht ein Phänomen, das es immer häufiger gibt und sich zu einem gesellschaftlichen Problem auswächst. Damit man künftig schon im Vorfeld erkennen kann, ob ein Fall von Tierhortung vorliegt, wollen Verein und Veterinäramt verstärkt Aufklärungsarbeit leisten. Neureuther: »Wir möchten, dass Menschen nicht wegschauen, wenn in ihrer Nachbarschaft die Tierhaltung aus dem Ruder läuft. Je eher man Kontakt aufnimmt, desto größer ist die Chance, eine Eskalation zu verhindern.«
»Animal Hoarding« kann man mit Tiersammelsucht übersetzen. Diese beschreibt ein Krankheitsbild, bei dem Menschen viele Tiere halten, sie aber nicht angemessen versorgen können. Es fehlt an Futter, Wasser, Hygiene, Pflege und tierärztlicher Betreuung. Da die Tiere nicht nach Geschlecht getrennt gehalten werden, vermehren sie sich unkontrolliert. Die Halter sind nicht mehr in der Lage zu erkennen, dass es den Tieren in ihrer Obhut schlecht geht und sie sich der Tierquälerei schuldig machen. »Wir haben es mit einem komplizierten Geschehen zu tun, denn die Tiersammler sind psychisch krank und brauchen ebenso Hilfe wie die Tiere«, schildert Schünemann. Mit der Wegnahme der Tiere sei das Problem nicht gelöst, denn der Sammler beginne erneut damit, Tiere aufzunehmen. Der Weg der Veterinärbehörde sei daher zunächst, die große Zahl der Opfertiere zu reduzieren und den Bestand zu begrenzen. Eine ideale Lösung ist dies aber nicht, denn so wenig wie einem Alkoholiker der kontrollierte Umgang mit Alkohol gelingt, so wenig ist der Tiersammler in der Lage, sich mit nur zwei Tieren zufrieden zu geben.
Der Verlauf der krankhaften Tierhortung weist die klassischen Merkmale einer Sucht auf: Eine Zeitlang hat ein Tierhorter alles unter Kontrolle, er sieht sich selbst als Tierliebhaber oder engagierten Tierschützer. Irgendwann kippt die Situation: Einsamkeit, soziale Isolation, Verletzungen und Zurückweisungen sind die Ursachen für den Beginn der psychischen Störung. Opfer sind in diesem Fall die Tiere - doch das nimmt der Kranke nicht wahr. Für ihn sind sie Ersatzfamilie oder Partnerersatz, und jedes neue Tier bedeutet ein Glücksgefühl. Der Tierhorter empfindet die Außenwelt als feindlich und lässt niemanden mehr an sich und seine aus den Fugen geratene Welt heran. Unbedingt notwendig ist in solchen Fällen eine psychosoziale Betreuung.
Dieser junge Kater aus einem »Animal-Hoarding«-Fall wurde im Tierheim aufgepäppelt. (Foto: pv)
Da das Phänomen Tierhortung in Deutschland im Gegensatz zu den USA noch relativ unbekannt ist, gibt es noch kein funktionierendes Netzwerk, das sich des Problems annimmt. Veterinärbehörde und Tierschützer haben nun die ersten Schritte getan und wollen Präventionsarbeit leisten. In Kürze, so Angela Achenbach-Heinzerling vom Vorstand des TSV, wird es ein Faltblatt geben, in dem über »Animal Hoarding« aufgeklärt wird. Wichtig ist Tierschützern und Veterinärbehörde, die Menschen für das Problem zu sensibilisieren. Natürlich ist nicht jeder, der mehrere Tiere hält, ein potenzieller Tierhorter, betonen Dr. Schünemann und Neureuther, doch wünschen sich die Tierexperten, dass Nachbarn aufmerksam werden und Kontakt aufnehmen, wenn mehrere Faktoren zusammen kommen.
Einige Anzeichen sind nach einer Zusammenstellung des Deutschen Tierschutzbundes:
1. Es werden mehr Tiere gehalten als im Durchschnitt in Deutschland üblich, also mehr als drei Hunde, drei bis vier Katzen, mehr als fünf Nager.
2. Auf dem Gelände oder in den Räumen leben zu viele Tiere (nach Einschätzung des Amtsveterinärs auf der Grundlage von Minimalanforderungen).
3. Der Halter zeigt keine Einsicht, dass der Tierbestand reduziert werden muss.