Hartz-IV-Urteil: Sozialverbände hoffen auf »mehr Gerechtigkeit«
Gießen (kw). In dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Höhe der Hartz IV-Zahlungen für den Unterhalt als zu niedrig eingestuft hat, fühlenden sich die heimischen Sozialexperten bestätigt. Das Gießener Sozialgericht sieht indes viel neue Arbeit auf sich zukommen.
Das Kind ist schon wieder aus den Schuhen herausgewachsen, die Mathelehrerin fordert zum Kauf eines Taschenrechners auf, für Musikschule oder Sportverein reicht das Geld sowieso nicht ... Mit solchen Beispielen machen Wohlfahrtsverbände seit Jahren darauf aufmerksam, dass die Hartz-IV-Zahlungen besonders für Kinder zu niedrig seien. Auch in Gießen wurde immer wieder auf Familienarmut aufmerksam gemacht - etwa wenn auf dem Kirchenplatz symbolische Fahnen wehten oder Kerzen brannten. Überwiegend erfreut reagieren die heimischen Sozialexperten darum auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Dienstag (Berichte im Politikteil). Sie fühlten sich bestätigt, sagten Vertreter von Gießener Vereinen auf AZ-Anfrage. Das Sozialgericht an der Ostanlage sieht indes viel neue Arbeit auf sich zukommen.
Als er die Zusammenfassung des Karlsruher Urteils las, habe er »erst einmal die Luft angehalten«, berichtet Sozialgerichts-Direktor Bernd Grüner. Denn die Verfassungsrichter haben erklärt, die Neuregelungen müssten auch einen »unabweisbaren«, »laufenden«, »besonderen« Bedarf berücksichtigen. In Einzelfällen können Bezieher von Arbeitslosengeld II Zusatz-Zahlungen schon jetzt verlangen. Welche genau das sind, werden wohl die Gerichte anhand zahlreicher Verfahren entscheiden, meint Grüner. Denkbar sei, dass eine Familie beispielsweise die Kosten für den Schulbus einklagt. Klar sei nun, dass es grundsätzlich nicht rückwirkend mehr Geld gibt. Einmal-Zahlungen wie früher bei der Sozialhilfe sind weiter nicht vorgesehen.
Einst gab es Beihilfen zum Beispiel für einen neuen Wintermantel oder Kühlschrank. Auch weil sie weggefallen sind, habe sich »mit Hartz IV die Armut deutlich verstärkt - gerade die von Familien mit Kindern«, sagt Holger Claes, Leiter des Diakonischen Werks und Manager der Tafeln in Stadt und Kreis Gießen. Der Ansturm auf diese Art der Lebensmittelverteilung sei vor fünf Jahren geradezu »explodiert«. Ob es nun mehr Geld gibt, ist vorerst offen. Claes fände eine Diskussion »schlimm«, die unter der Leitfrage steht: »Wieviel kosten uns die Hartz-IV-Empfänger?« Zugleich fürchtet er Kürzungen öffentlicher Zuschüsse für soziale Angebote, wenn eine Hartz-IV-Erhöhung große Mehrausgaben erfordert.
Sozialpolitik und -arbeit vor Ort seien weiter nötig, »eine Verbesserung des Regelsatzes allein wird das Problem der Armut nicht lösen«, unterstreicht Wolfgang Haasler, Bereichsleiter für Beratung und Soziale Dienste beim Caritasverband. Ihn freue es, »dass das Problem erkannt ist: So kann es auf Dauer nicht funktionieren.« Nun stehe wohl eine neue Hartz-IV-Debatte an, und der sieht Haasler positiv entgegen: »Viele Menschen sind lethargisch geworden und hatten das Gefühl: Keiner interessiert sich für uns.« Das könne sich nun ändern. Im Übrigen hätten Menschen mit geringem Einkommen ebenfalls nicht genug Geld, um Essen, Kleidung und kulturelle Teilhabe für sich oder ihre Kinder zu bezahlen.
»Es ist wichtig, dieses Urteil auch zu nutzen, um den Blick auf die Arbeitswelt zu richten«, bekräftigt Gabriele Mangold, Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtsverbands. Die Verfassungsrichter bezeichneten das »menschenwürdige Leben« als Ziel. Mangold: »Es geht nicht, dass so viele Vollzeit-Beschäftigte zusätzlich staatliche Leistungen beziehen.« Für Hartz-IV-Betroffene werde das Urteil hoffentlich mehr Gerechtigkeit bringen. »Sehr gut« sei zum Beispiel, dass Diabetiker wahrscheinlich wieder höhere Lebenshaltungskosten durch ihre Krankheit geltend machen können.
»Die Regelsätze für Kinder sind zu niedrig. Dass hier Handlungsbedarf besteht, erfahren wir jeden Tag von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der GIAG«, erklärt Dirk Oßwald, Sozialdezernent des Kreises. Erleichtert sei er, dass bis Ende Dezember die alte Regelung in Kraft bleibt. »Eine organisatorische Neuausrichtung der Hartz-IV-Behörden und gleichzeitig eine völlige Neuberechnung der Sätze wäre wahrscheinlich mit vielen Schwierigkeiten für die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger verbunden.« Andrea Kaup, Vorsitzende der Gesellschafterversammlung für Integration und Arbeit (GIAG), ergänzt: »Ich freue mich, dass das Bundesverfassungsgericht so entschieden hat. Kinder sind unsere Zukunft, und das kostet eben Geld. Schon die Tatsache, dass die Kindergelderhöhung nicht bei Hartz-IV-Empfängern ankommt, ist in meinen Augen ungerecht.«
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
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