Gießen (ti). Die beiden selbsternannten "Feldbefreier" Jörg B. und Patrick N., die im Juni 2006 ein Versuchsfeld der Justus-Liebig-Universität zerstört und dabei einen Sachschaden von 55 000 Euro angerichtet hatten, sind gestern wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch zu einer sechsmonatigen Haftstrafe verurteilt worden.
Staatsanwältin Ute Sehlbach-Schellenberg bedauerte es, dass die beiden Angeklagten dadurch ihrem durchaus »legitimen Anliegen« eher schadeten als nutzten. Aber dass sich Menschen zu »Rächern und Rettern aufschwingen, kann diese Gesellschaft nicht billigen«.
Drei Verhandlungstage sah sich die Anklagevertreterin mit »Kindereien« konfrontiert, über die das Gericht »sehr großmütig« weggesehen hatte. Dabei sei es dem 44-Jährigen B. und dem 27-jährigen N. nicht um eine Plattform gegangen, um ihre Protesthaltung gegenüber der Gentechnik klar zu machen. Nein. »Es ging ihnen darum, die Justiz zu verhöhnen und lächerlich zu machen.«
All das hätte sie den beiden »Feldbefreiern« gerne ins Gesicht gesagt, doch die weilten während Plädoyer und Urteilsverkündung nicht im Gerichtssaal. Jörg B. war vom Vorsitzenden Richter Dr. Frank Oehm schon vor der Mittagspause des Gerichtssaales verwiesen worden, weil er sich trotz mehrfacher Ermahnung ungebührlich verhalten hatte. Er hatte den Richter nicht nur als unverschämt bezeichnet. Oehm wurde von ihm sogar der Lüge und der Rechtsbeugung bezichtigt. Patrick N. hatte es dann am Nachmittag vorgezogen, von der Verhandlung fern zu bleiben - für die Staatsanwältin mit Blick auf Paragraf 231 der Strafprozessordnung kein Grund, die Sitzung zu unterbrechen.
Fest stand für Ute Sehlbach-Schellenberg und den Richter, dass sich die Angeklagten am 2. Juni 2006 unberechtigt Zutritt zum mit Gengerste bepflanzten Versuchsfeld der Hochschule verschafft und einen Teil davon zerstört hatten. Für die Beschuldigten sprach lediglich, dass es sich nicht um »typischen Vandalismus«, sondern zumindest den Gründen nach um ein »legitimes Interesse« handelte. Demgegenüber stand, dass weder B. noch N. Einsicht erkennen ließen und das Gericht sie als »Überzeugungstäter« ansah - kein Spielraum also für eine Bewährung.
Mitleid hatte Oehm mit dem jüngeren der beiden Angeklagten, der sich in seinen Augen »hat auf einen Weg führen lassen, der ohne Zukunft ist«. Der Richter gab seine Hoffnung zum Ausdruck, dass der junge Mann durch das Urteil noch zur Besinnung kommt.
Bei Jörg B. - den Ute Sehlbach-Schellenberg als »Initiator und geistigen Vater dieser und anderer Aktionen« bezeichnete - ist das wohl ausgeschlossen. Zwar war er gestern noch nicht sicher, wird aber wahrscheinlich Revision gegen das Urteil einlegen.
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