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Grund für »Abreibung« bleibt im Dunkeln

Artikel vom 06.02.2012 - 19.46 Uhr

Grund für »Abreibung« bleibt im Dunkeln

Gießen (kan). Warum der junge Mann zusammengeschlagen wurde, kann er bis heute nur vermuten. Den Grund dafür kannten die, die ihn vor vier Jahren in der Schanzenstraße so übel zugerichtet hatten, wohl selbst nicht. Ihr Auftrag sei gewesen, dem 25-Jährigen eine Abreibung zu verpassen, sagte der 34-jährige Angeklagte.

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Derjenige, der mit ihm zusammen zugeschlagen und getreten hatte, ist bereits in einem vorherigen Prozess verurteilt worden. Neben ihm auf der Anklagebank vor einem Schöffengericht des Amtsgerichts saß aber ein 29-Jähriger, der – so der 34-Jährige – den Auftrag erteilt hatte. Als Türsteher neu in der Stadt seien er und sein Bekannter von dem 29-Jährigen mit einer größeren Gruppe im Hintergrund bedroht worden, ihnen würde etwas passieren, sollten sie sich der Gefälligkeit verweigern. Der 29-Jährige selbst behauptete dagegen, auch er sei nur beauftragt gewesen, den anderen beiden das Opfer zu zeigen, und wisse nicht, womit der junge Mann den Denkzettel verdient habe.

Der 25-Jährige selbst vermutete, dass eine Auseinandersetzung zwischen seinem Vater und jemandem, den die Verfahrensbeteiligten der Türsteherszene zuordneten, der Grund gewesen sein könnte. Auf dem Heimweg von seiner Arbeitsstelle in einem Döner-Imbiss war er unvermittelt mit zwei Faustschlägen zu Boden gebracht und mehrmals gegen den Kopf getreten worden. Neben einer großen Platzwunde am Kopf habe er viele Prellungen erlitten und habe bis heute ständig Kopfschmerzen, sagte der junge Mann.

Zwar hatten sich die Schläger später bei dem 25-Jährigen entschuldigt, aber »davon hat der Geschädigte nicht so viel«, sagte Richter Dr. Frank Oehm. Wenigstens von dem 29-Jährigen kann er nun 2400 Euro erwarten, wenn der die Auflagen seiner zweijährigen Bewährungsstrafe erfüllen will. Der 34-Jährige ist wegen gefährlicher Körperverletzung zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, wobei zwei Vorstrafen einflossen. »Darunter geht es auf keinen Fall«, machte Dr. Oehm klar.

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