Gießen (si). Die Justus-Liebig-Universität hat nach Einschätzung ihrer Frauenbeauftragten, Marion Oberschelp, in den vergangenen zwei Jahrzehnten große Schritte auf dem Weg zur »Geschlechter-Gerechtigkeit« gemacht - ohne das Ziel einer echten Geschlechterparität erreicht zu haben.
Marion Oberschelp ist seit 1989 im Amt.
Der Anteil der Frauen an den wissenschaftlichen Bediensteten habe sich seither verdoppelt, bei der Professorenschaft sogar verdreifacht. Dennoch sinke der Frauenanteil immer noch bei jeder weiteren Karrierestufe, sagte Oberschelp gestern bei einem Gespräch mit Pressevertretern, bei dem sie auch eine persönliche Bilanz zog: Vor fast genau 20 Jahren, am 15. Februar 1989, war sie - zusammen mit der heutigen Gießener Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich - zur ersten Frauenbeauftragten der Hochschule ernannt worden.
Oberschelp bezeichnete dies nun als die »Geburtsstunde der institutionalisierten Frauenförderung an der Justus-Liebig-Universität« - heftige Wehen waren dem Ereignis vorausgegangen. Es hatte nämlich volle zwei Jahre gedauert, bis ein Erlass der damaligen hessischen Wissenschaftsministerin Vera Rüdiger, in allen hessischen Landesbehörden Frauenbeauftragte einzurichten, umgesetzt wurde. Das Archiv der Gießener Allgemeinen Zeitung belegt, dass sich der Konvent - damals das Hochschulparlament - zwar in vielen Sitzungen, doch zunächst ohne greifbares Ergebnis mit dem Thema beschäftigte und die Stelle zweimal ausgeschrieben war, ohne dass sich jemand beworben hätte. Ursprünglich war eine der raren Professorinnen für das Amt vorgesehen gewesen, doch die zierten sich.
Oberschelp, damals Bibliotheksangestellte in der Medizin, und Weigel-Greilich, wissenschaftliche Angestellte in der Germanistik, teilten sich die ausgeschriebene Stelle im Rahmen des zunächst auf zwei Jahre ausgeschriebenen Pilotprojekts, auf das sie mit jeweils der Hälfte ihrer Arbeitszeit abgeordneten waren, bevor sie 1991 - mit maßgeblicher Unterstützung durch den damaligen Universitätspräsidenten Heinz Bauer - zu den ersten hauptamtlichen Frauenbeauftragten einer hessischen Hochschule bestellt wurden. Seit Dezember 2006 ist Oberschelp (59) alleinige hauptamtliche Frauenbeauftragte und dabei nicht nur für die Kernuniversität, sondern auch für die Landesbediensteten des Universitätsklinikums zuständig - insgesamt weit über 5000 Personen; im weiteren Sinne kommen noch die 23 000 Studierenden hinzu. Unterstützt wird sie von ihrer Stellvertreterin Ursula Ohm und den etwa 50 Frauenbeauftragten in den Fachbereichen, die dort ehrenamtlich tätig sind.
Die Arbeit habe 1989 »auf wackligen Füßen begonnen«, sagte Oberschelp gestern. Rechtliche Basis war zunächst ein universitätseigener Frauenförderplan, erst 1994 liefert das hessische Gleichstellungsgesetz eine allgemeinverbindliche Grundlage für die Frauenförderung im öffentlichen Dienst. Es legte Zielvorgaben für die Einstellung von Frauen fest, wobei den Frauenbeauftragten beispielsweise die Mitwirkung bei Berufungsverfahren ermöglich wurde. Das damit verbundene Widerspruchsrecht sei zunächst vor allem von Teilen der Professorenschaft heftig kritisiert worden, inzwischen sei es breit akzeptiert. Die Unterrepräsentation von Frauen hätten allerdings weder das Gleichberechtigungsgesetz noch Frauenförderpläne beseitigen können. An der Gießener Universität seien zwei Drittel aller Studierenden, aber nur 15 Prozent der Professoren weiblich; das Gefälle zeige sich auch bei den Habilitationen und in einigen Fächern bei den Promotionen, kritisierte Oberschelp, die es auch auf die »beharrliche Arbeit« der Frauenbeauftragten zurückführt, dass die Bilanz nicht noch ungünstiger ausfällt.
Hoffnungen setzt sie derzeit insbesondere auf das neue Gleichstellungskonzept, das die Hochschule im letzten Jahr verabschiedet hat - es bündelt laufende Fördermaßnahmen, macht sie verbindlich und setzt darüber hinaus auf neue Strategien, um mehr Frauen eine Hochschulkarriere zu ermöglichen. Mit dem Konzept hat sich die Universität Gießen für das »Professorinnen-Programm« des Bundes und Länder empfehlen können. Sie erhält dadurch unterm Strich innerhalb von fünf Jahren rund 2,5 Millionen Euro, die für Gleichstellungsmaßnahmen ausgegeben werden müssen. In einem ersten Schritt werden derzeit Stipendien und ein Frauenförderpreis ausgearbeitet. Das Gleichstellungskonzept habe im Übrigen die Zuständigkeiten der Frauenbeauftragten erweitert. Sie werde immer mehr auch zur »Impulsgeberin der Hochschulleitung«, sagte Oberschelp. (Foto: Schepp)
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