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Gericht: 40-Jähriger muss für ein Jahr in Entzugsklinik

Artikel vom 08.09.2010 - 12.00 Uhr

Gericht: 40-Jähriger muss für ein Jahr in Entzugsklinik

Gießen (nil). Immer wieder wurde der Gießener in den vergangenen Jahren straffällig. Erst waren es Sachbeschädigungen, später Beleidigungen und Bedrohungen. Am Dienstag stand er wegen Körperverletzung vor der 7. Strafkammer des Landgerichts.
Der Vorsitzende Dr. Dietwin Steinbach und die Schöffen hatten zu entscheiden, ob der 40-Jährige in eine psychiatrische Klinik eingewiesen werden soll.

Denn der gelernte Fleischer hat gewaltige persönliche Probleme. Nach einem Unfall berufsunfähig, brach er eine Umschulung zum Groß- und Einzelhandelskaufmann ab. Seitdem ist er arbeitslos. Schon vor Jahren wurde bei ihm eine psychische Erkrankung mit paranoiden und schizoiden Zügen diagnostiziert. Er fühlt sich verfolgt; ständig wollen »andere« ihm etwas Böses, was er schon mal auf »Magnetstrahlen« zurückführt. Mit einem Großteil seiner Verwandtschaft hat er sich überworfen. Eine Ersatzfamilie fand er in einer Gießener Kneipe, über der er eine Wohnung hat. Das ist ein weiteres Problem: Der Angeklagte ist nämlich auch alkoholabhängig, raucht Haschisch und Marihuana. Wenn er getrunken hat, rastet er schon bei kleinsten Anlässen aus. So trat er am 30. Juni 2009 im Asterweg betrunken den Außenspiegel eines Autos ab, weil er sich darüber geärgert hatte, dass das Fahrzeug auf dem Gehsteig geparkt war.

Nur drei Monate später kam es zum großen Knall. Der gebürtige Friedberger wollte in einer Gaststätte in Trohe etwas trinken. Zuvor hatte er mit einem Bekannten gemeinsam eine Flasche Ouzo geleert. Die Schenke hatte allerdings noch geschlossen, woraufhin der 40-Jährige an Fenster und Türen trommelte und gegen die Hauswand urinierte. Die hinzukommende Wirtin beleidigte er unflätig und randalierte im Innenhof der Kneipe derart rabiat, dass der Putz von den Wänden platzte und mehrere Lampen zu Bruch gingen. Die Wirtin rief ihren Schwiegervater und ihren Schwager zu Hilfe, die sich ins Auto setzten, kurz darauf eintrafen und sofort von dem Rasenden angegriffen wurden. Mit vereinten Kräften rangen sie ihn nieder, wobei beide Schürfwunden abbekamen und der Schwager gar in den Unterarm gebissen wurde. Auch als die Polizei eintraf, war der Gießener nicht zu beruhigen. Er leistete derart heftigen Widerstand, dass bei ihm drei Rippen zu Bruch gingen.

In der Version des Angeklagten klingt dies freilich ganz anders. Er sei vielmehr das Opfer gewesen: »Der steigt aus seinem Auto und haut mir einfach ins Gesicht.« Dass jemand etwas dagegen haben könnte, wenn er sich an dessen Hauswand erleichtert, sieht er erst nach längerem Zureden seines Rechtsanwalts Dietmar Kleiner ein. Auch streitet er zunächst ab, weiterhin Haschisch zu rauchen. Hier hakt aber Staatsanwalt Jochen Fabricius ein und hält ihm seine letzten Testergebnisse vor, die das Gegenteil belegen.

Gleichwohl sieht sein Gutachter, der Psychiater Prof. Detlef Cabanis, Ansätze einer Besserung. Die monatlichen Therapiesitzungen, die der Beschuldigte besucht, hätten doch eine gewisse Wirkung: »Spuren von Einsicht zeichnen sich ab. Trotzdem nimmt seine Straffälligkeit zu.« In der Tat haben sich die Delikte im Laufe der Jahre immer mehr gesteigert. Das müsse durchbrochen werden. »Wenn er überhaupt eine Chance hat, dann nur durch eine stationäre Behandlung«, so Cabanis. Ähnlich sieht dies auch Richter Steinbach. Sein Urteil: Ein Jahr Freiheitsentzug auf Bewährung. Eine dauerhafte Unterbringung in einer Psychiatrie bleibt dem Gießener erspart, allerdings muss er dieses Jahr in einer Entzugsklinik verbringen. »Wir geben Ihnen mit diesem Urteil alle Chancen, daraus etwas zu machen«, gab ihm Steinbach mit auf den Weg. Auf exakt dieses Strafmaß hatte auch Staatsanwalt Fabricius plädiert. Selbst Verteidiger Kleiner hält eine Einweisung für notwendig: »Wenn jemand durch Alkohol so unberechenbar wird, ist das ein Problem!«

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Artikel vom 08.09.2010 - 12.00 Uhr
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