Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Stadt » Übersicht »

Geldschnipsel gegen echte Banknoten getauscht

Artikel vom 10.03.2010 - 20.04 Uhr

Geldschnipsel gegen echte Banknoten getauscht

Gießen (ti). Die Versuchung war groß für den jungen Staufenberger, als er am 27. Dezember 2007 als Mitarbeiter des Gießener Wertstoffhofes auf dem Gelände in der Lahnstraße eine Vielzahl zerrissener Banknotenfragmente in den Überresten eines alten Möbelstückes fand. So groß, dass er ihr nicht widerstehen konnte und die wertvollen Papierschnipsel nach ihrer Tour durch den Schredder an sich nahm.
Von den insgesamt rund 7000 Euro brachte er noch am gleichen Tag Teile eines 100-Euro-Scheins und einige Überbleibsel eines 500-Euro-Scheins zu Bundesbank und beantragte Wertersatz, der ihm in vollem Umfang gewährt wurde. Wegen Unterschlagung wurde der 22-Jährige gestern von einem Jugendschöffengericht am Gießener Amtsgericht zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten verurteilt. Zudem muss er 1200 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. Das Verfahren gegen seinen Vater wurde eingestellt.

Der 44-Jährige hatte sieben Monate später - am 24 Juli 2008 - mit Fundteilen des Sohnes, konkret vier Fragmenten eines 500-Euro-Scheines, ebenfalls versucht, an Bares zu kommen. Dummerweise mit der gleichen Begründung: Die Banknote sei während der Arbeit versehentlich in einen Schredder geraten. Diesmal gab es jedoch keinen Wertersatz. Bei der Bundesbank war man hellhörig geworden und hatte festgestellt, dass die im Juli-Schnipsel und die vom Dezember zusammengehörten und zudem von Personen mit den gleichen Namen abgegeben worden waren. Die Banker erstatteten Anzeige, die Polizei nahm die Ermittlungen auf.

Er sei in großen finanziellen Schwierigkeiten gewesen, berichtete der 44-Jährige auf der Anklagebank. Sein Chef habe ein Jahr lang so gut wie nicht gezahlt. Zu allem Überfluss seien ihm dann noch zwei Autos kaputt gefahren worden. Deshalb habe er damals auch ein Angebot der Staatsanwaltschaft abgelehnt, das Verfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. »Ich hatte es einfach nicht.«

Anklagevertreterin Angelika van Delden wiederholte gegenüber des bisher unbescholtenen Mannes daher den Vorschlag, und das Gericht stimmte zu. Zahlt der gelernte Betriebsschlosser nun 600 Euro, ist die Sache für ihn komplett vom Tisch.

Nicht so für seinen Sohn, dem seine Vorstrafen gestern zum Verhängnis wurden. Fünf Mal ist er strafrechtlich schon in Erscheinung getreten, vier Mal davon wegen Diebstahls. »Sie haben damals offenbar nicht verstanden, dass sie die Finger von fremden Sachen lassen müssen«, sagte der Vorsitzende Dr. Johannes Dittrich in der Urteilsbegründung. Er appellierte im Hinblick auf einen möglichen Bewährungswiderruf an den jungen Mann: »Verhalten Sie sich anständig, dann kann nichts passieren.«

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 10.03.2010 - 20.04 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang