Frühpensionierter Lehrer streitet weiter vor Gericht
Gießen/Wetzlar (si). Der angeblich dienstunfähige Lehrer aus Mittelhessen, der nach seiner Frühpensionionierung zum Unterrichten in die Schweiz gegangen ist, will weiterhin nicht im deutschen Schuldienst arbeiten - obwohl der hessische Verwaltungsgerichtshof im letzten Juli entschieden hat, dass der inzwischen 58-Jährige Pädagoge dienstfähig ist.
Gegen die Kasseler VGH-Entscheidung hat er Beschwerde vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegt, bestätigte die Behörde der Allgemeinen Zeitung. Dort befasst sich der 2. Senat mit dem Fall, der bundesweit für Schlagzeilen gesorgt hat. Wann das höchste deutsche Verwaltungsgericht entscheiden wird, ist noch nicht absehbar.
Das Schulamt Wetzlar hatte den Berufsschullehrer 1998 in den Vorruhestand versetzt, nachdem ihm ein psychiatrisches Gutachten bescheinigt hatte, dass er den Anforderungen des Schulalltags nicht gewachsen sei. Eine zweite Untersuchung 2001 bestätigte das Ergebnis. Gleichwohl nahm der Mann fünf Monate später eine Lehrerstelle in Bern an. Seine Begründung, die er bis heute vertritt: Das deutsche Schulsystem habe ihn krank gemacht. In der Schweiz seien die Bedingungen viel besser, dort könne er unterrichten.
Seine neue Stelle meldete der Pädagoge ordnungsgemäß der hessischen Besoldungsstelle, die daraufhin seine Pension von knapp 1900 Euro monatlich auf 370 Euro kürzte. Dennoch erfuhr das Schulamt in Wetzlar vom Job in der Schweiz erst durch ein anonymes Schreiben. Es ließ den Mann nun erneut begutachten und reaktivierte ihn im September 2003 wieder für den hessischen Schuldienst. Die ihm zugewiesene Stelle im Lahn-Dill-Kreis trat der Lehrer allerdings nicht an, worauf ihm das Schulamt die Pension ganz strich. Dagegen klagte der Mann vor dem Gießener Verwaltungsgericht - wo er 2006 Recht bekam. Die Erkrankung des Mannes sei eine direkte Folge seiner Erfahrungen im hessischen Schuldienst, eine Rückkehr dorthin nicht zumutbar, hieß es im Gutachten. Dieses Urteil kassierte dann der Verwaltungsgerichtshof im Juli 2009, nachdem er ein »Obergutachten« eingeholt hatte. Der Mann sei die ganze Zeit dienstfähig gewesen und sei es auch noch heute, hieß es in der Entscheidung. Das höchste hessische Verwaltungsgericht ließ keine Revision zu. Dagegen legte der Lehrer jedoch Beschwerde ein - weshalb nun das Bundesverwaltungsgericht mit dem Fall befasst ist.
Mit dem Pädagogen beschäftigt ist auch die Staatsanwaltschaft Wetzlar. Sie ermittelt seit über drei Jahren gegen ihn wegen Betrugsverdachts. Hier ist ebenfalls noch keine Entscheidung gefallen.
Der Gießener Anwalt des Lehrers will sich zu dem Fall nicht äußern.
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