Gießen (mö). In drei Schritten bis 2012 sollen die Nutzungsgebühren für den Neuen Friedhof und die Friedhöfe in den Stadtteilen Allendorf, Kleinlinden, Lützellinden, Rödgen und Wieseck angepasst werden.
November-Impression vom Neuen Friedhof auf dem Rodtberg: Dessen Nutzung wird für die Gebührenzahler ab 2010 unterm Strich deutlich teurer. (Foto: Schepp)
Am Montag beschloss der Magistrat eine neue Gebühren- und Friedhofsordnung, die ab dem 1. Januar 2010 in Kraft treten soll. Die Novellierung sieht vor allem bei den Überlassungs- und Nutzungsrechten für die Grabstätten teilweise drastische Erhöhungen bis zu einer Verdoppelung der jetzt noch gültigen Gebühren vor, andere Dienstleistungen der städtischen Friedhofsverwaltung werden günstiger. Zu der Gebührenerhöhung gebe es »keine Alternative«, nachdem die Stadt von der Kommunalaufsicht des Regierungspräsidiums in den vergangenen Jahren wiederholt gemahnt worden sei, die Schere zwischen Ausgaben und Einnahmen zu schließen, erklärte die für das Friedhofswesen zuständige Bürgermeisterin Gerda Weigel-Greilich gestern vor Journalisten.
Für Aufregung hatte die geplante Novellierung der Gebührensatzung bereits im Frühjahr gesorgt, als Weigel-Greilich einen ersten Entwurf in den Ortsbeiräten präsentiert hatte. Damals hatte die Grünen-Politikerin für die jeweiligen Nutzungen noch die kostendeckende Gebühr angenommen. Davon ist die zuständige Dezernentin aus Gründen der Sozialverträglichkeit jetzt abgerückt. Auch im letzten Erhöhungsschritt zum 1. Januar 2012 wird dieses Gebührenniveau mit der neuen Satzung nicht erreicht. Das bedeutet im Gegenzug, dass der Gebührenhaushalt für die Friedhöfe auch in den nächsten Jahren eine Unterdeckung aufweisen wird. Nach zuletzt noch rund 650 000 Euro soll die in 2010 auf 300 000 und in den Folgejahren weiter sinken. Nach einer Neukalkulation in 2012 will Weigel-Greilich durch Einsparungen bei den Betriebskosten zu einer 100-prozentigen Deckung kommen.
Als städtischer Anteil bleibt dann nur noch die sogenannte Parkgebühr übrig. Sie beinhaltet Arbeiten, die die Stadt auf den Friedhöfen erledigt, um den Parkcharakter der Anlagen zu wahren. Da davon alle Bürger profitieren, dürfen diese Kosten nicht auf die Gebührenzahler umgelegt werden. In Gießen soll diese Parkgebühr wie bisher rund 13 Prozent aller Kosten decken, die durch den Betrieb der Friedhöfe entstehen. Eine willkürliche Erhöhung dieses städtischen Anteils, um die Gebührenerhöhungen abzufedern, sei rechtlich nicht zulässig, kommentierte Weigel-Greilich Forderungen, die im Frühjahr aus den Ortsbeiräten gekommen waren.
Die Gesamtkosten des Gießener Friedhofsbetriebs werden sich in 2010 bei etwa 2,6 Millionen Euro bewegen, denen Einnahmen von 2,3 Millionen gegenüberstehen.
Die neue Satzung, die vom Stadtparlament am 17. Dezember beschlossen werden soll, hat insbesondere in der Bestatterbranche Kritik hervorgerufen. Gestern meldete sich auch der Chef des am Neuen Friedhof ansässigen Steinmetzbetriebs zu Wort. Er befürchtet, dass die höheren Gebühren dazu führen werden, dass Angehörige unter anderem bei den Grabsteinen sparen werden. »Das wäre unser Ruin«, sagte der Unternehmer.
Neue Friedhofsgebühren
Das wird ab 1. Januar unter anderem teurer: Überlassung von Reihengrabstätte (25 Jahre) für Erwachsene: 1114 Euro (bisher 450 Euro). Überlassung von Urnenreihengrabstätte (25 Jahre): 461 Euro (266 Euro). Nutzungsrecht an einstelliger Wahlgrabstätte (40 Jahre): 1764 Euro (1176 Euro). Nutzungsrecht an zweistelliger Wahlgrabstätte (40 Jahre): 1704 Euro (1074 Euro). Zusatznutzung einer Wahlgrabstätte durch Beisetzung einer Urne: 421 Euro (245 Euro). Bestattung eines Erwachsenen: 682 Euro (470 Euro), eines Kinds: 669 Euro (307 Euro). Nutzung der Kapelle: 191 Euro (118 Euro).
Das wird ab 1. Januar unter anderem billiger: Beisetzung einer Urne: 126 Euro (bisher 153 Euro). Leichenaufbewahrung: 41 Euro (64 Euro). Aufbewahrung Urne: 23 Euro (51 Euro). Orgelbenutzung: 19 Euro (23 Euro). Ausgrabung eines Erwachsenen: 596 Euro (997 Euro). Wassergeld bei allen Grabstätten.
Was kostet die Bestattung? Wer soll das Grab pflegen? Diese beiden Fragen bestimmen meistens die Überlegungen im Zusammenhang mit einer Bestattung. Da die Friedhofsordnungen meistens viel zu starr sind, finden immer mehr Bestattungen außerhalb der vorhandenen Friedhöfe statt. Dabei sind einfache Alternativen durchaus möglich. Es könnte z.B. ein Rasenfeld ausgewiesen werden, wo für jeden Verstorbenen eine einfache Steinplatte das Grab markiert.
(20.11.2009 12:06)
erinnerung
Friedhofsgebühren
Mehrmals hintereinander hat der Regierungspräsident dazu aufgefordert endlich einigermaßen kostendeckende Friedhofsgebühren zu erheben. Frau Weigel-Greilich und ihr Stadtparlament haben über Jahre einfach nicht hingeschaut. Dies ist unverantwortlich, jetzt müssen die zukünftigen Hinterbliebenen die Kosten des Nichthandelns tragen.
Durch diese mangelnde Voraussicht trifft es genau die Menschen, die gerade über die Runden kommen und deren Einkommen knapp über der gesetzlichen Bedürftigkeit liegt. Diese Menschen werden und müssen sich andere, günstigere Bestattungsmöglichkeiten für ihre verstorbenen Angehörigen suchen. Wer kann sich noch eine Bestattung in Gießen leisten? Es sind Wohlhabende, Besserverdienende und Hartz-IV? Empfänger. Macht es daher nicht Sinn als gutes Beispiel voranzugehen und Attraktivität schaffen für künftige Generationen. Dies beinhaltet eine betriebswirtschaftliche Analyse, wie es private Unternehmen tun würden, damit der Friedhof in Zukunft schwarze Zahlen schreiben kann. Versäumnisse über Jahre hinweg können doch nicht jetzt von wenigen aufgefangen werden. Wäre es nicht sinnvoll Möglichkeiten zu geben die Wirtschaftlichkeit des Friedhofs zu steigern. Im Rahmen der Landesgartenschau vielleicht neue Projekte zu überdenken. Zum Beispiel mit der Einrichtung eines Cafes, als kulturellen Treffpunkt (mit regelmäßigen Veranstaltungen, Lesungen etc.), zum Verweilen, miteinander Reden, zum Ausruhen nach der Grabpflege und sich dabei über einen Kaffee freuen. Helle freundliche Räume für die Verabschiedung oder Waschräume für die letzte Waschung. Darüber wird nicht nachgedacht, statt dessen vertreibt man die Menschen von den Friedhöfen mit Gebühren die nicht den Lebensumständen der Giessener Bürger entsprechen und die Unterlassung einer höheren Friedhofsgebühr in den letzten Jahren wird als Barmherzigkeit dargestellt. Friedhof, einen Ort der Begegnung, der Ruhe, der Erinnerung, der Abschiednahme sollte sich jeder arbeitende Bürger auch leisten können. Gebührenerhöhung schafft keine höhere Nachfrage sondern nimmt jedem Bürger einen Teil seiner Bestattungskultur. Irmgard Bodelle Bestatterin in Gießen
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
Marktplatz stellen. Damit soll die Trinkerszene verdrängt werden. Was
halten Sie davon?