Ein insgesamt über vier Stunden währendes Plädoyer hatte Jörg B. zuvor gehalten. »Sie haben mich nicht eingeschüchtert. Ich werde mich nicht ändern«, hatte er darin unter tosendem Applaus von rund 50 Gentechnik-Gegnern im Saal geäußert. Er prangerte »Schlampigkeiten« des JLU-Versuchs sowie Seilschaften zwischen Wissenschaft und Unternehmen in der Gentechnik an, zitierte unter anderem Gandhi und aus dem Leitfaden für Schöffinnen und Schöffen und forderte schließlich Freispruch.
Staatsanwältin Ute Sehlbach-Schellenberg verzichtete anschließend auf Einwände. Zwar gebe es dazu mehrere Anlässe. Doch mit Jörg B. zu diskutieren, sei schlicht »nicht möglich«.
Zu Beginn des achten Verhandlungstags hatte Nink gerade die Sitzung eröffnet, als Jörg B. einen Befangenheitsantrag gegen die Protokollführerin stellte. In einem Prozess gegen ihn 2004 habe sie sich einmal abfällig über ihn geäußert. Die Kammer ließ die Protokollführerin kurzerhand austauschen und verhinderte so eine weitere Verzögerung.