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Forensik: Gericht hebt Total-Rauchverbot auf

Artikel vom 09.09.2008 - 22.04 Uhr

Forensik: Gericht hebt Total-Rauchverbot auf

Gießen/Marburg (kw). Als Wolfgang Rosshirt seinen Bruder in der Forensischen Klinik in Gießen im Frühjahr besuchte, fand er den Anblick des 64-Jährigen »sowas von deprimierend«. Der Schizophrene habe »nur noch nach Zigaretten gebettelt«, doch vergeblich: Seit Oktober 2007 galt in der Forensik ein Total-Rauchverbot. Nun soll es teilweise aufgehoben werden.
Leben hinter hohen Zäunen: Wer in der Forensischen Klinik an der Licher Straße in Sicherungsverwahrung sitzt, kann das Gelände n
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Leben hinter hohen Zäunen: Wer in der Forensischen Klinik an der Licher Straße in Sicherungsverwahrung sitzt, kann das Gelände nicht verlassen. Das radikale Rauchverbot dort schränke die Freiheit für diese Menschen zu sehr ein, meint das Landgericht Marburg. (Foto: kw)
Das Landgericht Marburg hat entschieden, dass zumindest im Hof oder im Raucherzimmer das Qualmen gestattet sein muss für psychisch kranke Straftäter, die das Gelände nicht verlassen können. Die Entscheidung gilt formal nur für diejenigen, die - oder deren Vertreter - entsprechende Anträge gestellt hatten. Sie ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Die Klinik erwägt, in die nächste Instanz zu gehen, weil der Nikotin-Verzicht therapeutisch sinnvoll sei.

Die Klinik für psychisch kranke Straftäter in Haina samt der Außenstelle Gießen hatte im vergangenen Herbst - wie berichtet - das hessische Nichtraucherschutzgesetz radikal umgesetzt. Verboten wurden Zigaretten nicht nur in sämtlichen Räumen, sondern auch im Hof und Garten; für die Patienten in Sicherungsverwahrung bedeutete das, sie durften überhaupt nicht mehr rauchen. Sie erhielten bei Bedarf Nikotinersatzmittel wie Medikamente oder Kaugummis. Von den 440 Betroffenen beschritten 20 - oder deren Vertreter - den Rechtsweg. Eilanträge gegen das Rauchverbot wurden vom Marburger Landgericht abgeschmettert. Nun aber fällte die 7. Strafvollzugskammer des Gerichts in fünf Fällen Entscheidungen und lockerte das Verbot.

Das Gesetz biete »keine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für ein Rauchverbot in einem ehemals als Raucherzimmer genutzten Raum«, so die Entscheidung mit Blick auf eine Station in Gießen. Der fragliche Raum werde für nichts anderes genutzt, liege weitestgehend am Flurende, die Tür könne man geschlossen halten, eine Lüftungsanlage sei genehmigt. Nichtraucher würden also nicht übermäßig belästigt. Das Rauchverbot auch noch auf den Hof auszudehnen, verletze allzusehr die Patienten in ihrer »allgemeinen Handlungsfreiheit«.

In der Begründung wird betont, dass die psychisch Kranken nicht freiwillig in der Klinik untergebracht sind, sondern - oft für lange Zeit - hinter Mauern leben, um keine Gefahr für andere darzustellen. Sie erbrächten ein »Sonderopfer« für die Gesellschaft und müssten eine »besonders schwere Form des Freiheitsentzugs« ertragen, der »nicht an Schuld und Vorwerfbarkeit anknüpft, sondern an unverschuldete psychische Krankheitszustände. Daraus leitet sich zwanglos ab, dass die mit dem Freiheitsentzug verbundenen Eingriffe in die sonstigen Grundrechte in besonderer Weise auf das geringst mögliche Maß zurückgeführt werden müssen.«

Nicht eingegangen ist das Gericht auf die Hauptargumente des Landeswohlfahrtsverbands als Klinikbetreiber. Der ärztliche Leiter Dr. Rüdiger Müller-Isberner nennt (die AZ berichtete) neben dem Nichtraucherschutz vor allem den »eindeutig niedrigeren Aggressionspegel, wenn generell nicht geraucht wird«. Viele Patienten kämen außerdem nun mit weniger Medikamenten aus, weil deren Abbau vom Nikotin beschleunigt wurde. »Ganz viele unserer Patienten hatten in der Vergangenheit allmonatlich «Rauchverbot», nämlich dann, wenn das Taschengeld alle war.« Der Entzug habe unter anderem zu »Klauereien« und Schlägereien geführt. »Das haben wir jetzt nicht mehr.«



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