Artikel vom
09.04.2010 - 14.00 Uhr
Festnahme von Umweltaktivistin war rechtswidrig
Gießen (mö). Im Dauerkonflikt zwischen Umweltaktivisten aus dem Umfeld der Reiskirchener Projektwerkstatt und den Gießener Polizei- und Justizbehörden sehen sich die hiesigen Gerichte einmal mehr mit dem Vorwurf des rechtswidrigen Vorgehens konfrontiert.
In einem Beschluss von Ende März hat das Oberlandesgericht Frankfurt die Festnahme einer jungen Französin, die im Juli 2009 am Rande eines Prozesses gegen Gentechnikgegner aus Protest die Fassade des Landgerichts erklettert hatte, als »insgesamt rechtswidrig« eingestuft.
Die junge Frau, die sich in ihrer Heimat bei Klettermeisterschaften Meriten erworben hat, war an dem besagten Tag nach Verhandlungsschluss einige Meter die Fassade emporgekraxelt und hatte dort - mit Kreide - eine gentechnikkritische Parole geschrieben. Nach Aufforderung der Polizei stieg die Französin, die auf den Spitznamen »Eichhörnchen« hört, wieder ab und wurde von einem Polizeihauptkommissar »zur Verhinderung weiterer politisch motivierter Aktionen« festgenommen. Dies geschah gegen 18.45 Uhr. Gegen 21 Uhr erließ dann eine Richterin des Gießener Amtsgerichts die Ingewahrsamnahme der Aktivistin, dies ohne die Betroffene zuvor anzuhören. Daraufhin verbrachte die Kletterin die Nacht im Gewahrsam der Polizei.
Grundlage der Ingewahrsamnahme war das Hessische Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung, das vorsorgliche Festnahmen unter gewissen Bedingungen erlaubt. Die indes waren in dem Fall der Französin nach Auffassung des OLG nicht erfüllt. Es sei anhand der Aktenlage nicht ersichtlich, dass von der Festgenommenen weitere Sachbeschädigungen hätten ausgehen können, formuliert das OLG. Ein entsprechender Polizeibericht vom Tattag sei diesbezüglich »nicht aufschlussreich«. Ein »konkretes Gefährdungsmoment«, das erforderlich sei, um eine Person gemäß HSOG festzusetzen, habe nicht festgestellt werden können. Auch der Argumentation der Amtsrichterin, wonach die Französin zu ihrem eigenen Schutz habe festgenommen werden müssen, folgte das OLG nicht. Zitat aus dem Beschluss: »Die Betroffene war laut Polizeibericht eine amtsbekannte Kletterkünstlerin. Nichts deutete bei der Fassadenkletterei darauf hin, dass sie sich dadurch in Gefahr bringen wollte bzw. ihr Risiko nicht mehr abschätzen konnte.« Der Freiheitsentzug über Nacht war bereits vom Gießener Landgericht als rechtswidrig bezeichnet worden, das OLG ging jetzt noch weiter und stufte bereits die Festnahme so ein.
Dies ist nicht der erste Fall, in dem höhere Instanzen Urteile oder Beschlüsse der hiesigen Gerichte gegen Politaktivisten aus dem Umfeld der Saasener Projektwerkstatt abmildern oder aufheben. 2007 war Jörg Bergstedt, Gründer der Projektwerkstatt, sogar mir einer Verfassungsklage erfolgreich. Das höchste deutsche Gericht kassierte damals ein Urteil des Gießener Landgerichts gegen den Saasener.