Gießen (ck). Der Fall um die Zwangsversetzung der früheren Kanzlerin an der Fachhochschule (FH) Gießen-Friedberg, Eva Maria Bleutge, zum Regierungspräsidium (RP) Gießen durch das hessische Wissenschaftsministerium geht in die Verlängerung.
Auf Anregung der 5. Kammer am hiesigen Verwaltungsgericht soll das Ministerium prüfen, inwieweit Bleutge eine Stelle an einer der beiden mittelhessische Universitäten, der Justus-Liebig-Universität Gießen oder der Philipps-Universität Marburg, angedient werden kann. Am 9. September will die Kammer in dieser Sache erneut zusammentreffen: entweder zur Verkündung eines Vergleichs oder einer Entscheidung.
Doch bevor Kammervorsitzender Richter Gerald Hänsel am Donnerstag die Frage nach einer gütlichen Einigung ins Spiel gebracht hatte, waren die durch die Vorverfahren bereits bekannten Sachverhalte erörtert worden. Danach hatte das hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst die seit September 1992 an der Fachhochschule Gießen-Friedberg als Kanzlerin tätige Bleutge zum Mai 2009 an das Regierungspräsidium Gießen versetzt. Als Grund wurden massive Spannungen mit den übrigen FH-Präsidiumsmitgliedern, dem Präsidenten und den beiden Vize-Präsidenten, angeführt, die zu einem völlig zerrütteten Vertrauensverhältnis geführt hätten. Auch ein Mediationsverfahren sowie mehrere Gespräche mit dem Ministerium hätten keine Lösung ergeben.
Gegen den Versetzungsbescheid hatte Bleutge Widerspruch eingelegt und nach dessen Zurückweiseung durch das Ministerium Klage vor dem Verwaltungsgericht Gießen erhoben. Das hatte zunächst aufschiebende Wirkung angeordnet, da in dem Verfahren die beiden Frauenbeauftragten von FH und RP nicht gehört wurden. Nach der Korrektur des Formfehlers war die Klage zurückgewiesen worden - wie später auch die Beschwerde gegen die Abweisung beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel.
In der Hauptsacheverhandlung am Donnerstag galt es Richter Hänsel zufolge inhaltlich vor allem die Fragen des dienstlichen Bedürfnisses der Versetzung, der Möglichkeit einer Alternative sowie die einer angemessenen Beschäftigung beim RP zu klären. Der Vorsitzende ließ keinen Zweifel daran, dass das Ministerium angesichts des zerrütteten Vertrauensverhältnisses zum Handeln gezwungen war. Dabei müsse die Schuldfrage außen vor bleiben, trotz der von Bleutge-Rechtsanwalt Dr. Karl-Heinz Gasser angeführten massiven Mobbing-Vorwürfe in Richtung FH-Präsidium.
Ferner werde die Versetzung eines anderen Präsidiumsmitglieds dadurch erschwert, dass Präsident und Vize-Präsidenten vom Senat gewählt werden und einer Abwahl zwei Drittel der Senatsmitglieder zustimmen müssten. Zwar sei eine Amtsenthebung auch mittels Disziplinarverfahren möglich, doch habe man - wie Leitender Ministerialrat Köfer vom Wissenschaftsministerium berichtete - keinen Grund zum Einschreiten gefunden. Nicht zuletzt liege in Wiesbaden derzeit die neue Grundordnung der FH zur Genehmigung vor, die eine komplette Abschaffung der Kanzlerstelle zugunsten eines weiteren hauptamtlichen Vizepräsidenten vorsieht.
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