Erst MPU: Betrunkener Radfahrer muss weiterhin laufen
Gießen (lhe). Ein Gießener Radfahrer, dem wegen Trunkenheit am Lenker das Fahrradfahren untersagt wurde, muss weiterhin laufen oder öffentliche Verkehrsmittel benutzen. Den Eilantrag des Mannes gegen das Fahrverbot hat das Verwaltungsgericht Gießen nach einer Mitteilung vom Dienstag abgelehnt.
Die Gießener Kreisverwaltung hatte dem Mann im April 2009 das Radeln untersagt, nachdem er mit mindestens 1,75 Promille Alkohol auf dem Fahrrad von der Polizei in der Ludwigstraße angehalten worden war und danach eine medizinisch-psychologische Untersuchung verweigerte. Da seine Klage gegen das Fahrverbot vom Dezember 2009 noch nicht entschieden wurde, versuchte er sich Ende März dieses Jahres mit einem Eilantrag die Fahrerlaubnis wieder zu erstreiten.
Das lehnte das Gießener Verwaltungsgericht unter Hinweis auf die eindeutige gesetzliche Regelung ab. Die Verordnung über die Fahrerlaubnis sehe ausdrücklich eine medizinisch-psychologische Begutachtung vor, wenn jemand ein Fahrzeug mit mindestens 1,6 Promille im Straßenverkehr bewegt habe. Das Gesetz gelte nicht nur für das Führen von Kraftfahrzeugen, sondern auch für das Benutzen von Fahrzeugen, für die kein Führerschein nötig sei. Einen Führerschein für Kraftfahrzeuge hat der Radfahrer nicht.
Der Kläger kann gegen die Gießener Entscheidung noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.
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