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Ein Schwerverletzter nach »geselligem Abend«

Artikel vom 04.07.2012 - 18.10 Uhr

Ein Schwerverletzter nach »geselligem Abend«

Gießen (csk). Er habe das Opfer bei einem Streit mit zwei Messerstichen lebensgefährlich verletzt, räumte ein 40-jähriger am Dienstag vor dem Landgericht ein. Der Gießener muss sich wegen versuchten Totschlags und gefährlicher Körperverletzung verantworten.

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Der Sachverhalt war also schnell geklärt, fraglich scheinen die Umstände der Tat. Während der Beschuldigte erklärte, er habe sich gewehrt, als bei einer Rangelei fünf oder sechs unbekannte Männer auf ihn losgegangen seien, bestritt das Opfer, überhaupt mit ihm gestritten zu haben.

Zunächst sei der Abend des 13. Januar dieses Jahres »gesellig und harmonisch« verlaufen, so der Angeklagte. In mehreren Kneipen habe er getrunken und gefeiert, gegen 2 Uhr dann mit zwei Freunden ein Lokal am Lindenplatz aufgesucht. Dort hätten sie gemeinsam weitergetrunken, bis eine junge Frau zu ihnen gekommen sei. »Sie fragte uns, wie es uns geht und was wir so machen«, sagte der 40-Jährige. Kurz darauf kam es zum Streit.

Dieselbe Frau behauptete nun, einer der Drei habe ihr an den Po gefasst. Dabei soll sie die Türken unter anderem rassistisch beleidigt haben. Ihr Begleiter, das spätere Opfer, diskutierte einige Minuten mit den Männern – um sich zu entschuldigen und die Lage zu beruhigen. Warum es dennoch zu der folgenschweren Messerstecherei kam, ist unklar. Der Angeklagte behauptete, vor der Kneipe hätten sich Unbekannte, darunter das spätere Opfer, gegen 3 Uhr eine Rangelei geliefert, in die sein Freund unversehens hineingeraten sei. Als er versucht habe, mäßigend auf die Streithähne einzuwirken, habe ihn die Frau aus der Kneipe geohrfeigt.

Klappmesser gezogen



Seinen Angaben zufolge ergab jetzt eine Handlung die nächste. Erst habe er zurückgeschlagen, dann seien »fünf oder sechs Männer« auf ihn losgegangen. Wiederholte Drohungen – Tenor: »Ich steche euch ab« – hätten die Schläger kaum beruhigt, woraufhin er sein Klappmesser gezogen habe, um sich zu wehren. Vor Gericht plädierte der Gießener also indirekt auf Notwehr: »Irgendwann ging es nicht mehr, ich bekam einfach Angst.«

Die Aussage des Opfers sorgte zunächst für ein Déjà-vu. Auch der 24-jährige Heuchelheimer resümierte einen illustren Abend mit viel Alkohol. Die Tat schilderte er hingegen ganz anders. Warum es vor der Bar zum Streit kam, wisse er nicht, wohl aber, dass er den Laden direkt nach dem Angeklagten verlassen habe. Auslöser für den Wortwechsel im Freien sei wohl seine Freundin gewesen – »wenn sie betrunken ist, sucht sie fast immer Stress«. Diesmal wählte die Frau dafür offenbar die drei Türken; einer der Männer verpasste ihr schließlich einen Faustschlag. Er selbst habe nicht mehr mit dem Angeklagten gestritten, von der angeblichen Drohung wisse er nichts. Als der 40-Jährige ihn zweimal in die Brust stach, habe er mindestens sechs Meter von der Rangelei entfernt gestanden, außerdem seien zwischen Faustschlag und Messerattacke etwa drei Minuten vergangen. Das Opfer erlitt lebensgefährliche Lungenverletzungen sowie einen Durchstich des Zwerchfells und konnte nur dank einer Notoperation gerettet werden.



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Artikel vom 04.07.2012 - 18.10 Uhr
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