Vorsitzender Ralf Volgmann betonte, der Fachausschuss Kinder- und Jugendförderung führe die Debatte schon lange, und dies auch mit dem Stadtjugendring. Niemand behaupte, das Führungszeugnis alleine sorge für ausreichende Sicherheit. Das unterstrich der schließlich angenommene Änderungsantrag, der ausdrücklich Schutzkonzepte von den Vereinen fordert.
Künftig wird »Stadtranderholung« gefördert
Die überarbeiteten Förder-Richtlinien wurden schließlich mit großer Mehrheit von elf zu zwei Stimmen angenommen. Wesentliche Neuerung ist, dass künftig auch »Stadtranderholung« gefördert wird, das heißt, mehrtägige Freizeiten in oder nahe bei Gießen. Klassische Fahrten seien vielen Familien mittlerweile zu teuer, erläuterte Volgmann. Außerdem kann es für Projekte künftig mehr Geld geben, nämlich bis zu 1000 Euro. Auch die Verpflegung kann teilweise bezuschusst werden. Der Stadtjugendring begrüße diese übrigen Neuerungen, betonte Schindel.