Gießen (kw). Ehrenamtliche Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit müssen künftig ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, wenn ihre Vereine Zuschüsse von der Stadt erhalten wollen. Diese Pflicht gilt aber erst ab Mitte Oktober.
Zu diesem Ergebnis kam der Jugendhilfeausschuss am Donnerstagabend nach zweieinhalbstündiger Debatte. Gießen ist möglicherweise die erste Kommune in Deutschland, die eine solche Regelung trifft. Außerdem sollen die Verbände »so schnell wie möglich« interne Konzepte zum Schutz von Kindern vor Gewalt und Übergriffen erarbeiten. Abgelehnt wurden Anträge, die Beratung auf Herbst zu verschieben oder das Führungszeugnis erst ab 18 Jahren zu verlangen.
Wie berichtet, steht die Vorschrift der behördlichen Vorstrafen-Auskunft in den neuen Richtlinien zur Bezuschussung von Verbandsaktivitäten, die der Fachausschuss Kinder- und Jugendförderung in mehr als zwei Jahren erarbeitet hat. Der Stadtjugendring mit seinem Vorsitzenden, Pfarrer Martin Schindel, hat sich einstimmig gegen diesen Punkt ausgesprochen.
Bei der Sitzung im Nordstadtzentrum vertrat - neben Schindel selbst - vor allem der FDP-Stadtverordnete Dr. Klaus Dieter Greilich die Kritikerseite. Der Sportvereins-Vorsitzende brachte den Antrag ein, den Punkt zurückzustellen und zunächst einen Konsens zwischen Jugendamts-Verwaltung und Stadtjugendring zu suchen. Das befürworteten zunächst mehrere Ausschussmitglieder. Verständigung sei besser als »harte und emotionale Fronten«, meinte etwa die Stadtverordnete Inge Bietz (SPD), ihre CDU-Kollegin Christine Wagener (CDU) mahnte, man solle eine solche »Entscheidung nicht übers Knie brechen«, und Astrid Dietmann-Quurck von der Aktion Perspektive sagte, man könne in den nächsten Monaten »die Chance nutzen, die Akzeptanz bei den Verbänden zu steigern«. Als Schindel jedoch deutlich machte, dass der Stadtjugendring eine Führungszeugnis-Pflicht für alle rundheraus ablehnt, stand Greilich alleine da: Er war der einzige, der - bei zwei Enthaltungen und zehnmal Nein - für eine Beratung erst im Herbst stimmte.
Denn fast alle waren sich einig: »Es muss uns daran liegen, dass ein Träger weiß, wenn jemand wegen Besitzes von Kinderpornografie oder Exhibitionismus verurteilt wurde« (Wagener). Keineswegs stelle man alle Mitarbeiter unter Generalverdacht, betonte Barbara Behnen von Wildwasser. Viel schwieriger sei es, ein Führungszeugnis bei aufkommendem Misstrauen nur von einem Einzelnen zu fordern. Jugendamts-Leiter Andreas Prinz bot erneut die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit Vereinsvertretern an, in der Details besprochen werden könnten. Eine Führungszeugnis-Pflicht werde auch anderswo kommen - so haben sich die Berliner Sportvereine gerade dazu verpflichtet - und »wird sich einspielen«, zeigten sich etliche überzeugt.
Mit der Verschiebung des Inkrafttretens versuchte eine Mehrheit Befürchtungen zu mildern, die etwa Martin Tuchscherer als Zeltlager-Orgnisator der katholischen Bonifatiusgemeinde äußerte. Seine jugendlichen Mitarbeiter könnten schlicht vergessen, das Führungszeugnis rechtzeitig zu beantragen, erklärte er. Ohnehin kenne er die meisten von klein auf. Das sei kein ausreichender Schutz, entgegnete Caritasdirektor Joachim Tschakert, der sich für das Führungszeugnis erst für volljährige Mitarbeiter einsetzte. Es gebe schon sehr junge Täter, hielt Prinz dagegen.
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
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