Sie sind hier: Startseite » Stadt » Übersicht »

Drei Männer wegen Schlägerei verurteilt

Artikel vom 14.06.2012 - 23.35 Uhr

Drei Männer wegen Schlägerei verurteilt

Gießen (sha). Es sei »verachtenswert«, zu dritt gegen eine einzelne Person vorzugehen, die noch dazu am Boden liege, rügte Oberstaatsanwalt Wolfgang Thiele in seinem Plädoyer am Donnerstag die Angeklagten.

Lupe - Artikelbild vergrössern
Die drei Männer aus Gießen im Alter von 24 und 25 Jahren hatten gegen ein Urteil des Amtsgerichts Berufung eingelegt, in dem sie wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilt worden waren (die GAZ berichtete). Ihnen war zur Last gelegt worden, am 6. August 2010 nach einem Discobesuch in Gießen einen 25-Jährigen bei einem Streit mit Tritten verletzt zu haben. Die drei hatten dies bestritten.

Nach zwei Verhandlungstagen vor der Berufungskammer des Gießener Landgerichts empfahl Thiele allerdings, die Berufung der Angeklagten zu verwerfen. Durch Zeugenaussagen habe sich bestätigt, dass die jungen Männer auf den am Boden liegenden 25-Jährigen eingetreten hatten. Insbesondere die Tatsache, dass eine Zeugin eine andere aufgefordert habe, die Polizei zu rufen, unterstreiche, dass es um mehr gegangen sei als nur eine Rangelei. Der Oberstaatsanwalt forderte in seinem Plädoyer, die sechsmonatige Bewährungsstrafe für den 24-jährigen Angeklagten sowie die Geldstrafe von 900 Euro für einen der beiden 25-jährigen Mittäter zu bestätigen. Für den anderen 25 Jahre alten Angeklagten forderte er unter Einbeziehung eines weiteren Urteils aus einem anderen Verfahren eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten und zwei Wochen. Von der möglichen Strafverfolgung einer Zeugin wegen Falschaussage sah Thiele ab, da die junge Frau ihre Aussage am Donnerstag relativiert hatte.

Der Verteidiger des zu einer Geldstrafe verurteilten jungen Mannes forderte einen Freispruch für seinen Mandanten.

Das Gericht unter Vorsitz von Richter Dr. Johannes Nink folgte mit seinem Urteil der Einschätzung der Staatsanwaltschaft. Im Falle eines der beiden 25-jährigen Angeklagten reduzierte das Gericht die Bewährungsstrafe jedoch auf glatt sieben Monaten.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 14.06.2012 - 23.35 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Leserkommentare
(16.06.2012 17:47)
Klinkigt
Lächerliches Strafmaß
Da treten drei Männer auf einen am Boden liegenden Mann ein, was auch mal mit dessen Tod oder Behinderung enden kann.
Das Ergebnis sind niedrige Bewährungsstrafen und eine kleine Geldstrafe. Na da werden die drei sicher schwer beeindruckt sein.
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang