Gießen (sha). Es sei »verachtenswert«, zu dritt gegen eine einzelne Person vorzugehen, die noch dazu am Boden liege, rügte Oberstaatsanwalt Wolfgang Thiele in seinem Plädoyer am Donnerstag die Angeklagten.
Blickpunkt: Mach's dir selbst!
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Das Ergebnis sind niedrige Bewährungsstrafen und eine kleine Geldstrafe. Na da werden die drei sicher schwer beeindruckt sein.