Gießen (mö). Vor vier Jahren verhinderte das Bundesverfassungsgericht mit einer aufsehenerregenden Entscheidung in letzter Minute seinen Haftantritt, aber jetzt muss Jörg Bergstedt wohl einrücken. Wie die von ihm gegründete Saasener Projektwerkstatt am Wochenende selbst in einer Presseerklärung mitteilt, hat das Oberlandesgeericht Frankfurt die von Bergstedt angestrebte Revision eines Urteils des Gießener Landgerichts vom Oktober vergangenen Jahres verworfen.
Damit könne der Ökoaktivist, der am 2. Juni 2006 Teile eines Gengerste-Versuchsfelds am Alten Steinbacher Weg zerstört hatte, von der Staatsanwaltschaft Gießen jederzeit zum Antritt seiner sechsmonatigen Haftstrafe aufgefordert werden. Auch eine neuerliche Verfassungsklage, die Bergstedt nach eigenem Bekunden prüft, hätte keine aufschiebende Wirkung, heißt es in der Erklärung.
Bergstedt und drei Mitstreiter/innen hatten an dem besagten Junitag das Forschungsfeld der Justus-Liebig-Universität unerlaubt betreten, um den - ihrer Meinung nach - riskanten und illegalen Versuch mit der transgenen Gerste zu beenden. Dabei wurden etliche Pflanzen zerstört. Es erfolgte eine Anklage und zunächst eine Verurteilung durch das Amtsgericht, dessen Urteil gegen Bergstedt das Landgericht im vergangenen Jahr zweitinstanzlich bestätigte, während die gegen einen Mitangeklagten verhängte Strafe abgemildert wurde.
Das Landgericht hatte den von den Angeklagten für sich reklamierten »Notstand« nicht anerkannt. Keineswegs habe es sich bei der Zerstörung des Feldes um die »mildeste Alternative« gehandelt, wie Bergstedt seinerzeit ausgeführt hatte. Die Angeklagten hätten vielmehr die Grenze einer »Rettungshandlung« überschritten und sich selbst in die Rolle eines Richters aufgeschwungen, hieß es in dem Urteil. Die Gefahren der Gentechnik seien zwar nicht wegzuwischen, entscheidend für das Strafmaß sei allerdings im Besonderen die Motivlage des heute 46-Jährigen. Bergstedt sei ein »politischer Überzeugungstäter«, der jegliche Herrschaft ablehne und das Ziel verfolge, sich als »Berufsrevolutionär« darzustellen.
Der Saasener zeigte sich in der Erklärung der Projektwerkstatt enttäuscht von der Entscheidung des OLG, die ihn andererseits nicht überrasche. Bei der jetzt erfolgten Ablehnung der Rechtsfehlerüberprüfung habe das OLG den »berüchtigten« Paragraphen 394 der Strafprozessordnung genutzt, wonach ein Revisionsgericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine Revision einfach komplett ablehnen könne, ohne sich damit überhaupt zu beschäftigen. So bestehe der Beschluss des OLG auch nur aus einem Satz. So sei der »erste große Feldbefreiungsprozess in Deutschland mit dem von Justiz, Politik und Gentechniklobbyverbänden erhofften Abschreckungsurteil« zuende gegangen. Bergstedt hat nun einen Monat Zeit, um das Bundesverfassungsgericht anzurufen.
"Damit könne der Ökoaktivist, der am 2. Juni 2006 Teile eines Gengerste-Versuchsfelds am Alten Steinbacher Weg zerstört hatte, von der......" -------------------------------------------------------------------------------------- .....und hätte der mir damals rechtzeitig Bescheid gesagt, wäre ich mit dabei gewesen ! Sogenannte "Grüne Gentechnik" ist ein Verbrechen an der Menschheit !
(27.07.2010 02:10)
Harry
@ T.R.
Vielleicht aber deine Kinder die durch gentechnisch verdorbende Lebensmittel mutiert sind :))
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
Marktplatz stellen. Damit soll die Trinkerszene verdrängt werden. Was
halten Sie davon?
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.....und hätte der mir damals rechtzeitig Bescheid gesagt, wäre ich mit dabei gewesen !
Sogenannte "Grüne Gentechnik" ist ein Verbrechen an der Menschheit !