Bundespolizei informierte über Gefahren an Gleisanlagen
Gießen (fd). Klaus Arend und seine Kollegen der Bundespolizeiinspektion Kassel wiesen bei einer Präventionsmaßnahme am Gießener Bahnhof Schüler und Pendler gezielt auf Fehlverhalten an Bahnanlagen hin.
Information und Prävention standen in den vergangenen drei Tagen bei der Arbeit der Bundespolizei am Gießener Bahnhof im Vordergrund. (Foto: Schepp)
»Die meisten kennen die Gefahr, müssen aber wachgerüttelt werden«, so Arend.
Sehr beliebt bei gestressten Bahnfahrern - insbesondere während des hektischen Schüler- und Berufsverkehrs - sei in Gießen der Bohlenübergang zu den Gleisen 12 bis 15. Zwei gut sichtbare Schilder weisen darauf hin, dass das Betreten des Stegs für Unbefugte verboten ist. Doch der Holzweg führt direkt über die Schienen und erspart den Bahnfahrern den rund 50 Meter weiten Gang zur sicheren Unterführung. »Der Umweg und der Faktor Zeit, das sind in jedem Alter und an jedem Bahnhof bei weitem die häufigsten Ausreden für das Betreten der Schienen«, sagt Arend.
Überqueren die Bahnfahrer die Gleise am Bohlenübergang oder anderen ungesicherten Stellen, so setzen sie sich nicht nur einer erheblichen Gefahr aus, sondern müssen auch mit einem Verwarnungsgeld in Höhe von mindestens 25 Euro rechnen. Muss ein Zugführer zudem wegen eines Reisenden auf den Schienen sogar ungeplant einen scharfen Bremsvorgang einleiten und werden daraufhin überraschte Fahrgäste im Zug verletzt, so kann - neben zivilrechtlichen Ansprüchen - auch ein Strafverfahren die Folge sein. Das Gesetz spreche dann von einem »Gefährlichen Eingriff in den Bahnverkehr«, so Arend. »Die Grenze zur Straftat ist da leicht überschritten.«
Obwohl sich die meisten Bahnfahrer der Gefahr an den Gleisanlagen bewusst sind, fordern dennoch insbesondere Jugendliche ihr Glück immer wieder gezielt heraus. Arend selbst erinnert sich an eine Mutprobe unter Schülern aus dem vergangenen Sommer: Ein 15-Jähriger hatte sich am Bahnhof Kirchhain trotz eines nahenden Zuges auf die Gleise gestellt, um seinen Freunden zu imponieren. Erst im letzten Moment war er wieder auf den Bahnsteig gesprungen. Der Zugführer hatte bereits eine Vollbremsung eingeleitet.
»Solch krasse Vorfälle sind die Ausnahme, doch Fehlverhalten beobachten wir immer wieder«, sagt Arend. Ob unerlaubtes Überschreiten der Gleise, Nichtbeachten der weißen Sicherheitslinie auf dem Bahnsteig oder Drängeln und Schubsen: »Das sind alles keine Kavaliersdelikte«, so der Bundespolizist.
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