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Bildungspaket: Jobcenter kommt kaum nach

Artikel vom 05.02.2012 - 08.55 Uhr

Bildungspaket: Jobcenter kommt kaum nach

Gießen (si). Das im letzten Jahr aufgelegte »Bildungspaket«, mit dem Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen gefördert werden sollen, läuft in der Praxis noch längst nicht rund.

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Viele Gießener Lehrkräfte haben Familien bei den Anträgen unterstützt – und wundern sich über lange Bearbeitungszeiten. Kerstin Muscheid (Goetheschule, Foto) hat einen Fall dokumentiert, bei dem ein im September gestellter Antrag auf Nachhilfe Mitte Januar genehmigt wurde – so spät, dass dreieinhalb bewilligte Monate ersatzlos verfallen sind. (Foto: Schepp)
Der Allgemeinen Zeitung sind Fälle bekannt, in denen die Eltern schon seit Monaten – bis zu einem halben Jahr – auf eine Nachricht des Jobcenters warten, das die Anträge bearbeitet. Andere haben eine Zusage bekommen, aber so spät, dass das Geld nicht mehr abgerufen werden kann. Solch lange Wartezeiten seien »theoretisch möglich und sicher bedauerlich«, sagte der Geschäftsführer des Gießener Jobcenters, Wolfgang Hofmann, dieser Zeitung. Vor allem in der Startphase habe es Probleme gegeben, räumte er ein. Von dem Programm sei auch das Jobcenter überrascht worden.

Das Gesetz über »Leistungen für Bildung und Teilhabe« – so die offizielle Bezeichnung – trat im letzten April rückwirkend zum 1. Januar in Kraft. Kinder und Jugendliche aus sozial schwachen Familien haben damit Anspruch auf Unterstützung über den »Hartz IV«-Regelsatz hinaus. Ein kleiner Teil wird automatisch ausgezahlt, beispielsweise 100 Euro jährlich für Schulbedarf. Für die meisten Leistungen ist ein Antrag notwendig. Bezuschusst werden können etwa eine warme Mahlzeit in der Schulmensa, Tagesausflüge der Klasse oder der Kindertagesstätte, Mitgliedsbeiträge in Vereinen oder auch Nachhilfe für lernschwache Schüler.

Dass vor allem »bildungsferne« Eltern Probleme mit der Antragstellung haben, liegt auf der Hand. Die Bundesregierung hat deshalb Lehrer und Erzieher darum gebeten, die Familien zu unterstützen und sie zu beraten. Bei der Nachhilfe ist sogar eine förmliche Bestätigung der Schule notwendig, dass es mit den Leistungen hapert oder die Versetzung gefährdet ist. Viele Schulen sind diesem Anruf gefolgt – auch in der Stadt Gießen.

Die Goetheschule in der Westanlage beispielsweise hat gleich mit Schuljahresbeginn im letzten Sommer Eltern Tipps gegeben und auch bei der Antragstellung geholfen. So bei Fahrten, die die Klassen 2 und 4 unternommen haben. Hier seien die ersten Anträge im August gestellt worden. Dafür gebe es noch immer keine Bescheide. Auch telefonische Nachfragen hätten nichts gebracht, sagten Rektorin Heide Kausch und Lehrerin Kerstin Muscheid der Allgemeinen Zeitung.



Enttäuschung nach Zusage



Über den Schriftwechsel können sie einige denkwürdige Fälle dokumentieren. So hatte Muscheid einem Viertklässler bescheinigt, dass für ihn Lernförderung in Deutsch notwendig sei und dann mit der Mutter den Antrag ausgefüllt. Am 6. September ging das Formular beim Jobcenter ein. Am 17. Januar – mehr als vier Monate später – kam die Antwort: Eine Zusage. Die Nachhilfe, zwei Stunden pro Woche, wurde rückwirkend ab dem en 1. September für vier Monate bewilligt, also bis Ende Januar 2012. Als der Brief eintraf, blieben noch zwei Wochen im Bewilligungszeitraum übrig.



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Artikel vom 05.02.2012 - 08.55 Uhr
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