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Bewährungsstrafe für Punker nach Flaschenwurf

Artikel vom 10.07.2012 - 20.46 Uhr

Bewährungsstrafe für Punker nach Flaschenwurf

Gießen (sha). Obwohl er die Tat stets bestritten hatte, ist ein 31-jähriger Student aus Braunschweig am Dienstag von einer Strafrichterin am Gießener Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung und Widerstandes gegen Polizeibeamte zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

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Die Staatsanwaltschaft hatte dem Punker vorgeworfen, im Februar 2010 in einem Zug am Gießener Bahnhof einem 59-jährigen Polizisten eine volle Bierflasche gezielt an den Kopf geworfen zu haben. Der Mann erlitt dadurch eine Schädelprellung sowie eine Gehirnerschütterung und hat seit dieser Zeit einen Tinnitus (die GAZ berichtete).

Eine Polizeibeamtin, die am Tattag wegen der randalierenden Punker vor Ort war, gab an, dass mehrere Zeugen den Angeklagten beim Flaschenwurf beobachtet hätten. Die drei Personen hätten übereinstimmend ausgesagt, dass der 31-Jährige die Bierflasche auf den Polizisten geschleudert habe. Ein anderer Polizist sagte, dass der Angeklagte auf der Polizeiwache weiterrandaliert habe. Er habe sich auf den Boden fallen lassen und mit den Ellenbogen um sich gestoßen.

Angeklagter war betrunken

Ein weiterer Punker, der am Dienstag als Zeuge auftrat, habe eine »höchst unglückliche Figur« abgegeben, sagte Oberstaatsanwältin Ute Sehlbach-Schellenberg. Der 25-jährige Student habe bewusst ausweichende Antworten gegeben, um seinen Freund zu entlasten. Schließlich habe er jedoch zugegeben, den Flaschenwurf gar nicht gesehen zu haben. Vor allem wegen der Zeugenaussagen aus dem Zug müsse aber davon ausgegangen werden, dass der Angeklagte die Flasche geworfen habe. Trotz des hohen Alkoholwertes von rund zwei Promille hätten alle Zeugen geäußert, dass der Angeklagte weder gelallt habe noch torkelnd gegangen sei. Er habe stattdessen den Eindruck erweckt, alle Gespräche und Aufforderungen zu verstehen. Deshalb könne nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit ausgegangen werden. Sehlbach-Schellenberg plädierte auf eine Bewährungsstrafe von acht Monaten und die Zahlung von 150 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung. Außerdem solle der Angeklagte 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten, forderte die Oberstaatsanwältin. Verteidiger Sven Adam verlangte hingegen einen Freispruch für seinen Mandanten.

Richterin Maddalena Fouladfar folgte der Staatsanwaltschaft. Allerdings sah sie von der Auflage zusätzlicher Arbeitsstunden ab und verurteilte den Punker zur Zahlung von 600 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung.

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Artikel vom 10.07.2012 - 20.46 Uhr
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