Gießen (si). Ein Beamter klagt gegen die Stadt Gießen. Er will die Namen von Kollegen erfahren, die ihn bei der Amtsleitung gemeldet haben sollen.
Der 8. November 2007 war ein ganz normaler Donnerstag. Am Morgen öffnete die Mittelhessenschau ihre Pforten, am Abend brachte der Kämmerer in der Stadtverordnetenversammlung den Etatentwurf für das nächste Jahr ein. Für einen städtischen Oberinspektor war es ein folgenreicher Tag. »Nach Alkohol« soll er gerochen haben und »getorkelt« sein. Im Dienst. Das sollen zwei Kollegen des Mannes der Amtsleitung gemeldet haben. Sollen. Denn sicher ist fast nichts. Der Beamte bestreitet nicht nur, überhaupt etwas getrunken zu haben. Er behauptet auch, dass seine Vorgesetzte die zwei Zeugen erfunden habe. Er sei gemobbt worden, sagt er. Der Fall hat schon mehrmals die Justiz beschäftigt. Am Donnerstag waren die drei Berufs- und zwei Laienrichter der fünften Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen gefordert.
Klar ist: Vier Tage nach jenem 8. November 2007 - Montagmorgen - hatte die Amtsleiterin den Beamten zu sich zitiert und ihn mit den Vorwürfen konfrontiert. Es war ein »Kritik-Gespräch«, nach den Regelungen der »Dienstvereinbarung Suchtmittelmissbrauch am Arbeitsplatz«. Magistrat und Gesamtpersonalrat hatten sich Anfang 2007 auf die 14 Seiten lange Vereinbarung verständigt. Es gibt acht Stufen, bei denen Sanktionen angedroht, aber mehr noch Hilfen angeboten werden. Das Kritik-Gespräch ist der Einstieg. Harmlos. Eigentlich.
Was genau besprochen wurde, lässt sich nicht mehr feststellen. Aufzeichnungen gibt es nicht oder nicht mehr, was ein bisschen verwundert. Denn in der Dienstvereinbarung ist vorgeschrieben, dass der/die Vorgesetzte eine Gesprächsnotiz anfertigen und der betroffenen Person aushändigen muss. Klar ist, dass sich der Oberinspektor gleich verleumdet fühlte. Vier Tage später teilte er mit, dass er wegen fortgesetzten Mobbings Schadenersatz geltend machen wolle. Der Oberbürgermeister wurde informiert, auch der konnte die Vorwürfe nicht nachvollziehen. Wieder zwei Wochen später wurde der Mann versetzt, in eine andere städtische Dienststelle, in der er heute noch arbeitet. Die Stadt bestreitet, dass es eine »Strafversetzung« war.
Im Gericht wurde erst nach mehreren Nachfragen klar, dass der Beamte glaubt, dass es die beiden Zeugen niemals gab. Beweisen möchte er das, indem er die Stadt zwingen will, ihm die Namen zu nennen. Doch die Kommune sperrt sich dagegen - aus grundsätzlichen Überlegungen. Bedienstete müssten sich darauf verlassen können, dass ihre Hinweise auf das Fehlverhalten eines Kollegen vertraulich behandelt werden. Sonst würde sich kein Mensch mehr an die Vorgesetzten wenden, so das Argument.
Diese Entscheidung der Stadt hat der Oberinspektor schon dreimal beim Innenministerium beanstandet, der zuständigen Landesbehörde. Es kam jeweils zu dem Schluss, dass die Stadt rechtens gehandelt habe, zum ersten Mal schon im März 2008. Alle Bescheide ließ der Gießener Beamte vom Verwaltungsgerichtshof in Kassel überprüfen. Und auch der kam immer wieder zum gleichen Ergebnis - zum letzten Mal Anfang dieser Woche -, dass es sich das Innenministerium bei der Begründung etwas zu leicht gemacht habe. Konsequenzen: Keine.
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
Marktplatz stellen. Damit soll die Trinkerszene verdrängt werden. Was
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