BKA-Experte und Staatsanwalt referierten über Kinderpornografie
Gießen (ti). Ein halbnacktes Mädchen posiert vor der Kamera. Millionen von Menschen können sie im Internet sehen. Kinderpornografie? Nein, sagt der Leiter der zuständigen Zentralstelle des Bundeskriminalamtes, Holger Kind. Erst die »Darstellung sexueller Handlungen von und an Personen unter 14 Jahren« ist strafbar. Mit dem Gießener Staatsanwalt Andreas May referierte der Experte beim kriminalwissenschaftlichen Praktikerseminar an der Justus-Liebig-Universität.
BKA-Experte Holger Kind: Die Zahl der bekannten Fälle von Kinderporno-Besitz steigt rasant. (Foto: ti)
Ihr Thema: »Strafverfolgung von Sexualstraftaten gegen Kinder, insbesondere Kinderpornografie«.
Holger Kind ist Sachgebietsleiter der »Zentralstelle Kinderpornografie« beim BKA. Seit 15 Jahren widmet er sich dort vorwiegend der Ermittlung unbekannter Missbrauchsopfer im Internet. Den rund 100 Gästen vermittelte er am Dienstagabend einen Überblick über das Phänomen Kinderpornografie und die Aufgaben des BKA in diesem Bereich. Ihm zur Seite stand Staatsanwalt Andreas May, der seit 15 Jahren bei der Gießener Anklagebehörde arbeitet und sich seit 13 Jahren mit so genannten Jugendmedienschutzverfahren - Schwerpunkt Kinderpornografie und die damit zusammenhängenden sexuellen Gewalttaten an unter 14-Jährigen - beschäftigt. Beide arbeiten eng zusammen, wenn es um die Ermittlungen geht.
Während sich Polizei und Staatsanwälte vor Ort mit Tat und Täter beschäftigen, setzen sich die Beamten der Zentralstelle intensiv mit dem kinderpornografischen Material auseinander, werten es aus. Kind gab den Interessierten dazu Zahlen an die Hand: 11 357 Fälle wurden im Jahr 2007 in Deutschland bekannt, in 8832 davon ging es um den Besitz von Kinderpornografie - im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg um erschreckende 94,3 Prozent - und 2635-mal um die Verbreitung. Beides ist seit 1993 strafbar. Aber: »Wer sich Bilder herunterlädt, missbraucht noch nicht gleich Kinder«, weiß der Experte. Dennoch habe derjenige sicherlich ein sexuell motiviertes Interesse an diesen.
Die Konsumenten solcher Bilder sind größtenteils männlich (95 Prozent) und erwachsen (94 Prozent). »Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem Frauen wegen Besitzes von Kinderpornografie verurteil wurden«, so der Kriminalbeamte. Das Motiv der Täter: Sammeltrieb, sexueller Kick, Besitz von Tausch- beziehungsweise Prestigeobjekten. In den vergangenen Jahren habe es einen Kommerzialisierungstrend gegeben, ebenso wie einen Trend zu immer jüngeren Opfern und zunehmender Gewalt. Kind: »Das Dargestellte wird immer brutaler.«
Wer aber steht hinter den Bildern, wer ist für Missbrauch, Aufnahme und Veröffentlichung verantwortlich? Die Hersteller sind wie Konsumenten überwiegend männlich (87 Prozent), erwachsen (97 Prozent) und kommen aus allen Bildungs- und Gesellschaftsschichten. Ob sozial engagierte Jugendhelfer oder Sporttrainer, die meisten betrachten das Material als »eine Art Trophäe«. In 64 Prozent der Fälle stammen die Täter aus dem unmittelbaren sozialen Umfeld der Opfer. Dokumentiert wird vorwiegend in den eigenen vier Wänden.
Das BID Marktquartier will dauerhaft ein Kinderkarussell auf den
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