Sie sind hier: Startseite » Stadt » Übersicht »

Arzt muss sich für Kritik an Chef entschuldigen

Artikel vom 16.07.2012 - 19.07 Uhr

Arzt muss sich für Kritik an Chef entschuldigen

Gießen/Marburg (sha). Langjährige Differenzen zwischen zwei Medizinern der Kinderklinik in Marburg über die Behandlungsmethoden gipfelten im Frühjahr in einem handschriftlichen Vermerk eines Oberarztes auf einem Behandlungsbefund des Chefarztes. »Das war russisches Roulette, ist aber gut gegangen. Glück gehabt!«

Diese Formulierung hatte der 59-jährige Kinderkardiologe auf die Behandlung eines Säuglings im Februar dieses Jahres gemünzt.

Das sei »herabsetzend und diffamierend« gewesen, sagte der Rechtsbeistand des Klinikums, das dem Kardiologen deshalb eine Abmahnung erteilt hatte, am Freitag am Gießener Arbeitsgericht. Der mit der Notiz versehene Befund sei der Patientenakte beigefügt worden und habe so von Dritten eingesehen werden können. Auch Richter Hans Gottlob Rühle äußerte, der Mediziner habe wissen müssen, dass dieser Befund in die Patientenakte kommen und so auch weiteren Personen zur Kenntnis gelangen werde.

»Schlacht, die allen nur schadet«

 

Der 59-Jährige hatte gegen die Abmahnung geklagt. Sein Mandant habe sich aus Angst um das Wohl des Kindes zu dieser Bemerkung hinreißen lassen, betonte der Anwalt des Oberarztes. Der Mediziner hätte statt des Vermerks besser das direkte Gespräch mit seinem Vorgesetzten suchen sollen, argumentierte die Klinikums-Geschäftsführung. Dies habe er in der Vergangenheit bereits mehrfach versucht, konterte der Kardiologe. Sein Chef sei in solchen Situationen jedoch immer wortlos gegangen.

Richter Rühle gab zu bedenken, dass ein langer Prozess dem »guten Ruf« der Klinik schaden könnte und forderte beide Seiten zur gütlichen Einigung auf. »Sie führen eine Schlacht, die allen schadet«, mahnte er.

Nach einer Verhandlungspause präsentierten beide Rechtsbeistände einen gemeinsamen Vorschlag zur Beilegung des Konflikts: Danach muss sich der Kardiologe in einem persönlichen Gespräch für die Formulierung »russisches Roulette« beim Chefarzt entschuldigen. Darüber hinaus soll er zusammen mit seinem Vorgesetzten und dem ärztlichen Direktor der Klinik in einem Gespräch nach Möglichkeiten suchen, wie die Grundlage für eine künftige Zusammenarbeit gestaltet werden kann. Im Gegenzug wird die Abmahnung aus der Personalakte des Oberarztes entfernt.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 16.07.2012 - 19.07 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Leserkommentare
(17.07.2012 00:57)
GuteMedizin
Der gute Ruf
Womit sich der gute Ruf der Uniklinik Marburg begründen lässt? Lesen Sie einfach den neuesten Focus-Klinik-Qualitätsvergleich (Deutschlands beste Kliniken) vom Juli 2012. Die Uniklinik Marburg liegt auf Platz 17 aller deutschen Kliniken (das sind insgesamt ca. 2.000 Kliniken). Bei Parkinsonbehandlungen ist die Uniklinik Marburg sogar die beste deutsche Klinik. In Hessen ist die Uniklinik Marburg die zweitbeste Klinik aller hessischen Kliniken. Danach kann man dem Richter nur zustimmen!
(16.07.2012 19:35)
T.R.
Röhn AG
Herr Rühle gibt zu bedenken , das der gute Ruf schaden nehmen könnte !
Was für positive Ereignisse haben sich den nach der Übernahme von Röhn AG ergeben ?
Ich habe die Aktien geführte Röhn nur als Heuschrecke wahrgenommen !
Kommentar schreiben
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang