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Angeklagter bringt sich vor dem Landgericht um

Artikel vom 08.02.2011 - 23.00 Uhr

Angeklagter bringt sich vor dem Landgericht um

Gießen/Hungen (kan/tr). Auf der Treppe zum Haupteingang des Gießener Landgerichts hat ein Zeitungsausträger am frühen Dienstagmorgen einen sterbenden Mann gefunden. Wie die Polizei später feststellte, handelte es sich bei ihm um den 71-Jährigen, der sich am Montag in einer Berufungsverhandlung wegen Vergewaltigung verantworten sollte.

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Nachdem der Notarzt nur noch den Tod des 71-Jährigen feststellen konnte, sicherten die Ermittler vor dem Landgericht Spuren.
Zum ersten Tag des Berufungsprozesses am Montag war der Mann, der früher in Hungen lebte, allerdings nicht gekommen. Sein Verteidiger hatte dem Gericht mitgeteilt, dass sein Mandant am Wochenende einen Herzinfarkt erlitten habe.

In seinem Abschiedsbrief erhebt der 71-Jährige schwere Vorwürfe gegen die Justiz. Gericht und Staatsanwaltschaft hätten das Recht und die Menschenrechte mit Füßen getreten. Zuletzt schreibt er: »Ich gehe, um die Sache zu beenden. Mein Leben und das meiner Familie sind zerstört.«

Nach den bisherigen Ermittlungen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass sich der 71-Jährige, der zuletzt in Ostdeutschland wohnte, selbst das Leben nahm. In unmittelbarer Nähe des Toten fanden die Ermittler eine Rohrvorrichtung, die zu einer Schusswaffe umgebaut worden war. Damit und mit einer Patrone hatte sich der Mann wohl in den Kopf geschossen. Davon gehen Polizei und Staatsanwaltschaft zurzeit aus. Eine Obduktion soll heute die genaueren Umstände klären.

Der Mann, der den 71-Jährigen fand, meldete den Fund gegen 5.20 Uhr an der nahegelegenen Pforte der Justizvollzugsanstalt. Dort rief man sofort die Polizei und einen Notarzt, der nach Wiederbelebungsversuchen aber nur noch den Tod des 71-Jährigen feststellen konnte.

Ihm war vorgeworfen worden, im Dezember 1992 am Inheidener See ein damals elfjähriges Mädchen vergewaltigt zu haben. Anfang 2005 wurde er vom Amtsgericht Nidda schuldig gesprochen und zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Wie das Landgericht gestern mitteilte, hatte er dagegen Berufung eingelegt und Verfahrensfehler geltend gemacht. Die Hauptverhandlung vor der Achten Kleinen Strafkammer des Landgerichts, die dann folgen sollte, musste mehrfach ausgesetzt werden, unter anderem, weil ein Gutachten zur Glaubwürdigkeit des mutmaßlichen Opfers und eines zur Verhandlungsfähigkeit des Angeklagten eingeholt wurden. Noch kurz vor Beginn des Prozesses war ein Befangenheitsantrag gegen den Richter abgelehnt worden. Am Montag war das Verfahren ohne den Angeklagten eröffnet worden und sollte eigentlich am Donnerstag fortgesetzt werden. Richter Dr. Johannes Nink hatte angedeutet, dass eine mögliche Verurteilung aus seiner Sicht nicht über eine Bewährungsstrafe hinaus gehen könne. Mit dem Tod des 71-Jährigen wird die Akte in dem Fall jetzt aber wohl geschlossen.

Schon der Prozess in erster Instanz hatte die Gemüter in Inheiden erhitzt. Der damalige Verteidiger hatte von »Inquisition« und einem »Hexenprozess« gegen seinen Mandanten gesprochen, der sich die ganze Zeit über im Recht sah. Die Einwohner des Hungener Stadtteils sind da anderer Meinung. Im Ort hatte sich die Nachricht vom Tod des 71-Jährigen am Dienstag schnell verbreitet. Die meisten Inheidener glauben, dass er das Mädchen vor inzwischen 18 Jahren vergewaltigt hatte. Ihnen wäre es allerdings lieber gewesen, die Strafe wäre vom Landgericht noch einmal bestätigt worden. Einige sagten, sie hätten kein Verständnis dafür, dass es den Anwälten gelungen sei, den Prozess über so viele Jahre hinzuziehen.

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Artikel vom 08.02.2011 - 23.00 Uhr
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