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Alkohol oder Auto: Polizei warnt feiernde Fassenachter

Artikel vom 05.02.2009 - 20.05 Uhr

Alkohol oder Auto: Polizei warnt feiernde Fassenachter

Der Polizeipräsident rät deshalb: »Benutzen Sie öffentliche Verkehrsmittel, Taxis oder Minicars, wenn Sie auf einer Faschingsfeier Alkohol getrunken haben. Wenn Sie in einer Gruppe unterwegs sind, legen Sie vor Fahrtantritt fest, wer nüchtern bleibt und als BOB das Fahrzeug steuert«. »BOB« ist der- oder diejenige, der/die sich bereit erklärt, keinen Alkohol zu trinken und Freunde und Bekannte sicher nach Hause zu bringen. Er gibt sich durch einen knallgelben Schlüsselanhänger zu erkennen und erhält von den Wirten teilnehmender Gaststätten ein alkoholfreies Gratisgetränk.

Die BOB-Anhänger sind über die Geschäftsstellen der heimischen Zeitungsverlage, bei den mittelhessischen Polizeistationen oder über das Projektbüro des Polizeipräsidiums Mittelhessen (Tel. 70 06-38 04) erhältlich. Eine Liste mit teilnehmenden Gaststätten und weitere Informationen zu BOB sind unter www.aktion-bob.de zu finden.



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Artikel vom 05.02.2009 - 20.05 Uhr
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