Alkohol oder Auto: Polizei warnt feiernde Fassenachter
Gießen (P). Die mittelhessische Polizei will in den kommenden Tagen und Wochen verstärkt Alkoholkontrollen durchführen und dabei ein Hauptaugenmerk auf das Umfeld von Fassenachtsveranstaltungen legen. Das kündigte am Donnerstag Polizeipräsident Manfred Schweizer an, der zugleich mehnte: "Autofahren und Alkohol passen nicht zusammen!"
Gießen (P). Die Fassenacht nähert sich der »heißen Phase«. Grund genug für die Polizei in Mittelhessen, ganz im Sinne des Präventionsprojekts »verkehrssicher-in-mittelhessen« einschließlich der Aktion »BOB«, an die Gefahren von Alkohol und anderen berauschenden Mitteln im Straßenverkehr zu informieren. Polizeipräsident Manfred Schweizer kündigt zugleich an: »Die mittelhessische Polizei wird in den kommenden Tagen und Wochen verstärkt Alkoholkontrollen durchführen und dabei ein Hauptaugenmerk auf das Umfeld von Fassenachtsveranstaltungen legen«.
»Autofahren und Alkohol oder andere Rauschmittel passen einfach nicht zusammen! Alkohol am Steuer gehört nach wie vor zu den Hauptunfallursachen!«, heißt es in der Erklärung der Polizei. Die Statistik belege eindeutig, dass die Folgen bei Verkehrsunfällen unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln weitaus schwerwiegender seien. »Bei nahezu 50 Prozent dieser Unfälle entstand Personenschaden – sonst sind es etwa 20 Prozent«, schreibt Schweizer.
Die Polizei empfiehlt den Besuchern der zahlreichen Fassenachtsveranstaltungen, nach einer feuchtfröhlichen Feier unbedingt das Auto stehen zu lassen. Von Weiberfastnacht bis Aschermittwoch ereigneten im vergangenen Jahr im Dienstbezirk des Polizeipräsidiums Mittelhessen 25 Alkoholunfälle. Zwei Personen erlitten schwere und zwölf leichte Verletzungen. Insgesamt starben in Mittelhessen in den letzten drei Jahren 23 Menschen bei Alkoholunfällen.
Auch ohne einen Unfall muss ein unter dem Einfluss von berauschenden Mitteln stehender Autofahrer mit empfindlichen Strafen rechnen. So ist bei so genannten »folgenlosen Trunkenheitsfahrten« bereits ab 0,5 Promille eine Geldbuße in Höhe von mindestens 500 Euro und ein Fahrverbot von wenigstens einem Monat fällig. Hinzu kommen Verfahrenskosten wie für das Abschleppen sowie Blutentnahme und -untersuchung.
Wichtig zu wissen: Bereits ab 0,3 Promille, verbunden mit Ausfallerscheinungen wie Schlangenlinien oder auch mit einem womöglich nicht verschuldeten Verkehrsunfall, macht man sich strafbar. Häufig wird auch das Problem »Restalkohol« unterschätzt: Man setzt sich am nächsten Morgen ans Steuer, obwohl der Körper auf Grund einerzu kurzen Ruhephase den Alkohol noch nicht vollständig abgebaut hat.
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