Gießen (si). Allein in Mittelhessen hat es seit Anfang des Jahres mehr als 100 steuerliche Selbstanzeigen gegeben. Viele Selbstständige seien darunter, aber auch Angestellte und Beamte - »nicht nur Großverdiener«, hieß es bei der Bußgeld- und Strafsachenstelle (BuStra) des Finanzamtes Wetzlar, das für die Region zuständig ist.
Die Zahl der Selbstanzeigen liege deutlich höher als in den ersten beiden Monaten 2009, teilte die Pressestelle der Oberfinanzdirektion Frankfurt auf Anfrage mit, ohne genaue Vergleichszahlen zu nennen.
In ganz Hessen habe es seit dem 1. Januar 2010 über 800 Selbstanzeigen gegeben. In den letzten drei Jahren hätten sich die Gesamtzahlen auf jeweils zwischen 1000 und 1500 addiert, sagte OFD-Pressereferentin Manuela Kiwus der Allgemeinen Zeitung. Das heißt: Rechnerisch gab es in den ersten beiden Monaten 2010 bis knapp viermal so viele Selbstanzeigen wie sonst in diesem Zeitraum.
Dass es einen Zusammenhang mit den zum Kauf angebotenen Steuer-Datensätzen gibt, ist für die Sprecherin »naheliegend«. Sie betonte allerdings auch, dass die Zahlen nicht auf das ganze Jahr hochgerechnet werden könnten. Möglicherweise hätten sich auch Steuerpflichtige gemeldet, die ohnehin eine Selbstanzeige geplant und diese jetzt »vorgezogen« hätten.
Die Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung ist in der Abgabenordnung geregelt. Danach werden Steuerhinterzieher nicht bestraft, wenn sie sich offenbaren, bevor die Behörden Kenntnis von der Steuerhinterziehung hatten. Das dürfte auch auf die allermeisten derjenigen zutreffen, deren Name auf einer der Steuer-CD zu finden ist - mit Ausnahme der »Stichproben«, die die Verkäufer den Finanzbehörden geliefert hatten, um die Datenqualität zu belegen. Anspruch auf Straffreiheit haben die Selbstanzeiger aber nur dann, wenn sie alle bisher nicht erklärten Einkünfte angeben und die Steuerschuld vollständig und fristgerecht begleichen. »Die Selbstanzeige allein reicht nicht aus«, bekräftigte die Pressesprecherin.
Die Bußgeld- und Strafsachenstellen sind in der breiten Öffentlichkeit relativ unbekannt, obwohl sie bei Steuerdelikten eine zentrale Rolle spielen. So können sie selbst ermitteln und alle rechtlich zulässigen Maßnahmen anordnen. Bei Gericht können sie Strafbefehle beantragen. Kommt es zur Gerichtsverhandlung, dürfen die BuStra-Bediensteten selbst Fragen an Angeklagte, Zeugen oder Sachverständige richten. In Hessen gibt es - neben Wetzlar - fünf weitere Bußgeld- und Strafsachenstellen: in Frankfurt, Offenbach, Darmstadt, Wiesbaden und Kassel.
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