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Vergewaltiger muss fünfeinhalb Jahre in Haft

Artikel vom 08.02.2010 - 20.00 Uhr

Vergewaltiger muss fünfeinhalb Jahre in Haft

Gießen/Reichelsheim/Bad Nauheim (ti). Wegen zweifacher Vergewaltigung und Freiheitsberaubung muss ein 54-jähriger Friedberger für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter.
Die Siebte Große Strafkammer des Gießener Landgerichtes sah es als erwiesen an, dass der gebürtige Mainzer seine ehemalige Lebensgefährtin im November 2008 innerhalb von einer Woche zwei Mal zum Geschlechtsverkehr gezwungen hatte. In einem Fall sperrte er die 47-Jährige sogar über Nacht in seine Wohnung ein, um bei den Nachbarn den Anschein von Freiwilligkeit zu erwecken. Staatsanwalt Matthias Rauch hatte vergangene Woche sechs Jahre und zwei Monate Haft gefordert, die Vertreterin der Nebenklage nicht weniger als sieben Jahre.

Die Kammer habe »keinen Zweifel an der Aussage der Nebenklägerin«, sagte die Vorsitzende Richterin Petra Schneider am Montag in der Urteilsbegründung. Ihre Angaben seien »von Anfang an konstant« gewesen. Ob bei Familienangehörigen, Hausarzt, Polizei oder Gericht – man könne die Geschehnisse nicht in dieser Art wiedergeben, »wenn sie nicht auf realen Grundlagen beruhen«. Darüber hinaus habe die Geschädigte unwesentliche Details preisgegeben. »Irgendwelche Komplikationen denkt man sich nicht aus, nur weil man jemanden in die Pfanne hauen will«, so Schneider. Auch ihre Gefühlswelt habe die Nebenklägerin »in einer Vielzahl von Facetten« geschildert. Die Richterin konnte »keinen übertriebenen Belastungseifer« bei der 47-Jährigen erkennen, befand ihre Aussagen für »schlüssig«. Ganz im Gegenteil zu der Einlassung des Angeklagten, die »in sich nicht nachvollziehbar« sei und »aus Sicht der Kammer Unstimmigkeiten« aufweise. Er hatte die Vorwürfe bis zum Schluss bestritten und sich als das Opfer einer eifersüchtigen Ex-Freundin hingestellt, die nicht von ihm habe lassen wollen. Allein die im Verlauf der Beweisaufnahme eingesehenen Kurznachrichten und Postkarten des 54-Jährigen belegten in den Augen der Richter das Gegenteil. Zahlreiche Zeugenaussagen bewiesen, dass »er etwas von ihr wollte – und nicht umgekehrt«.

Das Paar hatte sich im Dezember 2007 in einem Bad Nauheimer Tanzlokal kennen gelernt, fünf Monate später kam es zum ersten körperlichen Übergriff und anschließend zu einer von mehreren Trennungen. Dies jedoch wollte der Wetterauer nicht akzeptieren. Er stellte der 47-Jährigen immer wieder nach, verfolgte sie, tauchte gezielt an Plätzen auf, an denen sie sich aufhielt. Für die Frau wurde die Situation immer belastender und beängstigender. Schließlich lockte der Angeklagte seine frühere Partnerin am 21. November unter einem Vorwand in seine damalige Wohnung und vergewaltigte sie. Eine Woche später – in der Nacht zum 29. November – zwang er sie in seine vier Wände, verging sich an ihr und hielt sie bis zum Frühstück gefangen.

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