Nachrichten Web
Sie sind hier: Startseite » Nachrichten » Übersicht » Newsticker »

Limeshain: Fünfjährigen Jungen geschlagen und angefasst

Artikel vom 17.05.2011 - 13.17 Uhr

Limeshain: Fünfjährigen Jungen geschlagen und angefasst

Limeshain/Gießen (kan). Zu einem Jahr Freiheitsstrafe auf Bewährung hat die Erste Große Strafkammer des Gießener Landgerichts am Montag einen Mann aus Altenstadt verurteilt, der einen fünfjährigen Jungen sexuell missbraucht hatte.

Lupe - Artikelbild vergrössern
Zur Auflage hat es ihm das Gericht gemacht, 500 Euro Schmerzensgeld an das Kind zu zahlen. Der 35-jährige Angeklagte räumte die Vorwürfe ein, obwohl er während der Anklageverlesung immer wieder den Kopf geschüttelt hatte.

Staatsanwältin Yvonne Vockert hätte sich mehr Reue gewünscht: »Er hat das heute nicht so überzeugend rübergebracht, wie wir uns das vielleicht vorgestellt haben.« Dennoch hielt sie ihm zugute, dass er durch das Geständnis dem Jungen und seinem Bruder eine Aussage erspart hatte. Im Gegenzug wurde ihm von der Kammer eine Höchststrafe von einem Jahr versprochen.

Der Angeklagte wohnte in Limeshain im gleichen Haus wie die Familie mit den zwei kleinen Jungen. Die Kinder besuchten den 35-Jährigen wohl oft, bei ihm durften sie Playstation spielen, bekamen auch mal ein Stück Schokolade. Im Frühjahr 2008 geriet der Angeklagte in eine »schwierige Lebenssituation«. Seine Lebensgefährtin hatte ihn mit den Kindern verlassen, und er verlor seine Arbeitsstelle. Die Jungs kamen in einem Moment zu ihm, in dem er lieber allein sein und Fußball schauen wollte. Nachdem er die Tür zugeschlossen hatte, sagte er den Kindern, sie sollten sich zum Schlafen hinlegen. Im Gegensatz zu seinem älteren Bruder weigerte sich der Fünfjährige. Deshalb schlug ihn der Angeklagte mehrmals gegen den Kopf, hielt ihm dann den Mund zu und zog ihm die Hose herunter. Das sei allerdings kein »klassisches sexuelles Triebdelikt« gewesen, sagte die Staatsanwältin, sondern eine »Bestrafungsaktion«.

Seit diesem Vorfall sei der Junge ängstlich und gehe kaum noch vor die Tür, berichtete seine Mutter, die als Nebenklägerin auftrat. Zugleich sei er sehr aggressiv, besonders gegenüber Männern und vor allem gegenüber seinem Vater. Er mache seinem Bruder oft Vorwürfe, weil der ihm nicht geholfen habe. Dieses Verhalten sei dem Angeklagten aber nicht ohne weiteres zuzurechnen, meinten die Richter, vor allem auch deshalb, weil in etwa die gleiche Zeit eine kurze Trennung der Eltern fiel.

Der Mutter gegenüber hatte der Junge nie von dem Missbrauch gesprochen, wohl weil es ihm peinlich war. Doch ein Gutachten zum Wahrheitsgehalt der Anschuldigung hatte ergeben, dass die Aussage des Kindes »als erlebnisbasiert zu bewerten« sei. Das Kerngeschehen sei konstant wiedergegeben worden, es gebe keinerlei Anzeichen für suggestive Einflüsse, sagte die psychologische Sachverständige.

Das Gericht war am Ende der Verhandlung von der Schuld des Angeklagten überzeugt. »Der komplexe Handlungsstrang enthält delikttypische Ereignisse«, die ein Kind nicht einfach erfinden könne, sagte die Vorsitzende Richterin Gertraud Brühl. Die Kammer rechnete dem 35-Jährigen sein Geständnis an, das »in solchen Verfahren besonderes Gewicht« habe und die Familie rehabilitiere. Bei der Bewertung der Straftat gingen die Richter von einem minderschweren Fall aus, weil der Missbrauch »nicht schwerwiegend, nicht sehr lange anhaltend und nicht sehr intensiv« gewesen sei. Sie folgten mit dem Urteil dem Antrag der Staatsanwaltschaft, gingen jedoch in der Höhe des Schmerzensgeldes herunter. Die Verteidigung hatte zehn Monate Bewährungsstrafe gefordert und eine Geldzahlung abgelehnt.

Artikel Drucken Drucken  Versenden
Artikel vom 17.05.2011 - 13.17 Uhr
Social Networks
Facebook Twitter studiVZ meinVZ schülerVZ MySpace  Del.icio.us
X Diesen Artikel versenden






* Bitte füllen Sie alle Felder aus.
Leserkommentare
(18.05.2011 06:13)
datics
Missbrauch
Dieses Nicht - »klassische sexuelle Triebdelikt« beschreibt einen Missbrauch an der Seele des kleinen Jungen. Es ist einfach nicht zu Glauben, daß hier quasi nichts unternommen wird um etwas zu ändern. Statt dem Täter begreiflich zu machen was er da getan hat. Ihn zu bestrafen oder ggf. zu helfen, wird einmal "Du-du-du!" gemacht und er wird nach Hause geschickt.
Kommentar schreiben
weitere Meldungen
Impressum Kontakt AGB Nutzungsbedingungen Datenschutz
TopSeitenanfang