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Klage gegen Sägewerk-Bebauungsplan scheitert

Artikel vom 22.07.2010 - 20.17 Uhr

Klage gegen Sägewerk-Bebauungsplan scheitert

Lauterbach (rs). Die Klage von zwei Anliegern aus Reuters gegen die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes »Industriegebiet Rotäcker« (angesiedelt ist dort nur das Groß-Sägewerk Heggenstaller) wurde am frühen Donnerstag Abend vom 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes abgewiesen, weil keine Antragsbefugnis gesehen wurde.
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Vorausgegangen war ein umfänglicher Ortstermin, es folgte eine mehrstündige Sitzung des Senates im Dorfgemeinschaftshaus von Wallenrod. Weil zu dem Urteil keine Revision zugelassen wurde, erwägt die unterlegene Seite jetzt den Gang zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, um Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Beschwerde zu führen.

Zwei Anlieger aus Reuters, die in einer Entfernung von wenigstens 400 Meter (über 600 Meter zu den Produktionsanlagen) zum Industriegebiet liegen, hatten die Stadt Lauterbach verklagt, weil sie davon ausgehen, dass die Stadt in ihrem Bebauungsplan eine zu große Lärm- und Schadstoffbelastung für das bereits seit einem Jahr arbeitende Werk zugelassen habe. Der 3. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes unter dem Vorsitz von Richter Dr. Werner Michel machte sich am Donnerstag Vormittag selbst ein Bild über die Gegebenheiten. Neben Antragsteller und Beklagter war als Beigelassene noch die Firma Heggenstaller vertreten.

Die Bornfeldstraße in Reuters, in der die Kläger wohnen, sowie den geteerten Feldweg hoch bis zum Werksgelände oberhalb von Wallenrod schritt der Senat ab und machte immer wieder Station, um die Gegebenheiten (Wohn- oder Mischgebiet?) aufzunehmen. Dabei wurden mehrfach landwirtschaftliche Nutzung, wenn auch offensichtlich auf niederem oder Freizeitniveau, vermerkt, zudem Pferde- und Hühnerhaltungen sowie eine Schafzucht. Vor dem Wohnhaus eines Klägers, das der Bundesstraße 254 zugewandt ist, wurde diese vielbefahrene Straße vermerkt, ebenso ein Kfz-Handel auf der anderen Straßenseite. Bei dem Rundgang schwärmten der Vorsitzende und die vier anderen Richter verschiedentlich auf die Grundstücke aus, um auch hinter den Häusern nachzuschauen, soweit dies einsehbar war, ohne Türen zu öffen.

Von der Bornfeldstraße aus bogen der Senat und die Vertreter von Kläger und Beigeladenen (Firma Heggenstaller) auf einen geteerten Feldweg, der bergauf zum Heggenstaller-Areal führt. An der nordöstlichen Spitze des das Firmengelände umgebenden Walles angelangt, wurde dieser erklommen, es bot sich der Blick über ein Regenrückhaltebecken auf den großen Gebäudekomplex und die bis zu acht Meter hohen Holzstapel. Der Rechtsvertreter des Holzverarbeiters machte auf dem Wall stehend ausdrücklich darauf aufmerksam, dass von dem Sägewerk und anderen holzver- oder bearbeitenden Maschinen kein Lärm zu hören sei. Dies forderte den Rechtsvertreter der Klägerseite zu der Feststellung heraus, das Sägewerk laufe während der Zeit des Ortstermines gebremst, später direkt am Firmengelände nannte der Rechtsanwalt einen Verarbeitungsgrad von lediglich rund zehn Prozent. Dem widersprachen die Geschäftsführer vehement, es herrsche normaler Betrieb. Weiter entlang am Wall gehend erreichte der Senat die drei Windenergieanlagen, deren Geräuschentwicklung klar zu hören war, ebenso ein gewisser Lärm von der Bundesstraße, im Hintergrund aber auch von Insekten im Gras.

Gegenüber der AZ bemerkten einige der Kläger bei diesem Rundgang, nach ihrem Eindruck sei der Geräuschpegel aus dem Werk am Donnerstag offenkundig sehr gemindert, bereits seit dem Vorabend sei die Produktion wohl gedrosselt. Besonders nachts fühlten sie sich ansonsten durch Lärm gestört, hinzu komme eine Luftverschmutzung durch das Sägemehl. »Die sollten mal einen Ortstermin ohne Ankündigung machen«, so einige Anlieger. Was die Optik anlange, so habe man sich daran gewöhnt, schließlich schaue man seit Jahren ja auch schon auf die Windkraftanlagen. Als mögliche akustische Beeinträchtigung wurde von Klägerseite auch noch der kommende Gleisanschluss bewertet. Dazu läuft derzeit eine Flurneuordnung, die - so hieß es - keine Zeitverzögerung ergeben werde.



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Artikel vom 22.07.2010 - 20.17 Uhr
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