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Gesetz gegen Kostenfallen im Internet tritt in Kraft

Artikel vom 31.07.2012 - 14.03 Uhr

Gesetz gegen Kostenfallen im Internet tritt in Kraft

Berlin (dpa) - Das Risiko von versteckten Kostenfallen im Internet wird ab morgen deutlich eingedämmt: Zum 1. August tritt eine Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Kraft. Sie verpflichtet, die Verkäufer im elektronischen Geschäftsverkehr dazu, ihren Kunden den Gesamtpreis der Ware und die Versandkosten «klar und verständlich in hervorgehobener Weise» anzugeben. Bei einem Abonnement muss die Mindestlaufzeit genannt werden. Vor allem aber sind kostenpflichtige Bestellungen über eine Schaltfläche nur noch dann zulässig, wenn dieser Button eindeutig gekennzeichnet ist.
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Artikel vom 31.07.2012 - 14.03 Uhr
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Leserkommentare
(31.07.2012 14:49)
hesse
Ab morgen
heißt es also ganz besonders aufpassen. Die Betrüger im Internet wissen schon, wie sie die neuen Regelungen umgehen.
Neue Maschen müßen erst wieder erkannt werden.
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